Informationen zu Studienbeihilfe, Familienbeihilfe, Alpen-Adria-Stipendium und Sozialfond für ausländische Studierende.
Zu Informationszwecken kannst du gleich eine Abfrage beim interaktiver Sozialberater der ÖH-Klagenfurt durchführen und herausfinden welche finaziellen Unterstützungen für dich relevant sind: --> http://143.205.174.183/oeh/index.jsp
Die Höhe der Studienbeihilfe hängt vom eigenen Einkommen, Einkommen der Eltern und Ehepartner, Angaben zu Geschwistern etc. ab. Die Studienbeihilfe beträgt höchstens EUR 606,- monatlich.
Studenten, die die folgenden Vorraussetzungen erfüllen können Studienbeihilfe erhalten:
a) Österreichische StaatsbürgerInnen und EWR-Staatsbürgerinnen:
b) Ausländische StaatsbürgerInnen und Staatenlose:
die vor der Aufnahme des Studiums gemeinsam mit wenigstens einem Elternteil zumindest durch 5 Jahre in Österreich unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig waren und in Österreich während dieses Zeitraumes den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen hatten.
c) Konventionsflüchtlinge (nach Genfer Konvention)
Die benötigten Antragsformulare findest du unter http://www.stipendium.at/stbh/180.html
Studienbeihilfenbehörde Klagenfurt
Bahnhofstraße 9
9020 Klagenfurt
Tel.: 0463/51 46 97
Fax: 0463/509200
E-mail: stip.klf(at)stbh.gv.at
Web: http://www.bmbwk.gv.at/universitaeten/index.xml
Anspruch auf Familienbeihilfe haben grundsätzlich Eltern für ihre Kinder, wenn diese auch zum Haushalt der Person gehören und wenn einer der folgenden Punkte erfüllt ist.
a) Österreichische StaatsbürgerInnen
b) Ausländische StaatsbürgerInnen
sofern dies in einem zwischenstaatlichen Abkommen vorgesehen ist.
c) Staatenlose und anerkannte Flüchtlinge (nach Genfer Konvention)
Wichtig: Wer Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe hat, hat keinen Anspruch auf Familienbeihilfe.
Die Kinderbeihilfe für ein Kind beträgt 152,70 € monatlich. Wird für zwei Kinder die Familienbeihilfe bezogen, erhöht sich der Gesamtbetrag an Familienbeihilfe um monatlich 12,8 €. Wird für drei oder mehrere Kinder Familienbeihilfe bezogen, so erhöht sich Betrag um monatlich 25,5 € pro Kind.
Weitere Informationen und die benötigen Antragsformulare findest du auf der Website des Bundesministeriums für soziale Sicherheit.
Dieses Stipendium wird an ausländische Studierende aus dem Alpen-Adria-Raum und aus dem erweiterten südosteuropäischen Raum vergeben, d.h. an ordentliche Studierende der Universität Klagenfurt, die Angehörige folgender Staaten sind: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Mazedonien (ehemalige jugoslawische Republik), Rumänien, Serbien und Montenegro.
Das Stipendium wird immer im Wintersemester ausgeschrieben und bezieht sich auf die erbrachte Leistung der vergangenen zwei (bzw. ein) Semester (Leistungszeitraum). Das Stipendium beträgt für ein Studienjahr mindestens 730€ und höchstens 1500€.
Voraussetzungen: Die Antragstellerin/der Antragsteller
Das Antragsformular bekommst du im ÖH Service Center oder in der Studienabteilung. Abzugeben ist es wieder in der Studienabteilung.
Der Sozialfond "Studienbeiträge" für in- und ausländische Studierende der Universität Klagenfurt dient der Förderung von sozial besonders bedürftigen Studierenden, für die die Studienbeiträge eine Hürde für das Studium darstellen und die von keiner anderen Stelle eine Unterstützung bekommen. Gewährt werden Unterstützungen zur Überbrückung finanzieller Notlagen. Die Höhe der finanziellen Unterstützung kann nicht höher als der eingezahlte Studienbeitrag sein.
Die Antragsformulare für den Sozialfond bekommst du im ÖH Service Center oder in der Studienabteilung.
Abgabefristen: Wintersemester 15.12.
Sommersemester 15.05.