Seit ihren Anfängen Ende der 60er-Jahre ist die Universität Klagenfurt stark gewachsen und zu einer der attraktivsten Universitäten im Alpe-Adria-Raum geworden. Auf diesen Seiten findest du Informationen über das Studium in Klagenfurt.
Aller Anfang ist schwer. So natürlich auch der Beginn deines Studiums an einer Uni. Du musst dich selbst organisieren lernen, dich in eine fremde Umgebung eingewöhnen und eine Menge behördlicher Hürden überwinden. Der wichtigste Tipp, den wir dir geben können, lautet: Es ergeht allen am Studienbeginn gleich! Du brauchst dir also keine Sorgen machen, dass du alleine mit deinen Problemen da stehst. Fragen, fragen, fragen – das solltest du am Beginn immer wieder machen, bis du das Gefühl hast, dass du dich wohl fühlst und gut auskennst.
Wenn du dir noch gar nicht sicher bist, welches Studium du wählen sollst, kannst du dich an die Psychologische Beratungsstelle für Studierende wenden. Dort kannst du mit kompetenten Menschen über deine Interessen sprechen und fundiert deine Entscheidungskriterien hinterfragen.
Die Beratungsstelle erreichst du per Mail unter psycholog.studentenberatung@uni-klu.ac.at bzw. per Telefon von Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr unter der Telefon-Nummer 0463/23482. Du findest sie im Studentendorf Klagenfurt, Universitätsstraße 66.
Hast du dich bereits für ein Studium entschieden, möchtest aber mehr Informationen dazu haben, erhältst du diese von der Studienvertretung. Die Sprechstunden erfährst du auf unserer Homepage oder im ServiceCenter.
Prinzipiell gibt es zwei Möglichkeiten für Studierende, in Klagenfurt zu wohnen. Einerseits gibt es die Studierendenheime, andererseits kannst du privat alleine oder in einer Wohngemeinschaft wohnen. Wenn du alleine nach Klagenfurt kommst, empfiehlt es sich für den Anfang, gemeinsam mit anderen Studierenden in einem Wohnheim oder in einer WG zu leben, da du so viel leichter Anschluss zu Kolleginnen und Kollegen findest. Wohnungsbörsen findest du auf unserer Homepage, dem Schwarzen Brett der Uni oder auf Webseiten von regionalen Tageszeitungen wie der Kleinen Zeitung.
Prinzipiell gilt: Sei offen für neue Kontakte und gehe mit offenen Augen durch die Uni. Du findest schnell Gleichgesinnte in Lehrveranstaltungen, in der Bibliothek oder in der Aula. Schreib dich für einen Kurs am Universitätssportinstitut (USI) ein oder besuche kulturelle Veranstaltungen auf der Uni. Du wirst sehen, es ist gar nicht so schwer, Kolleginnen und Kollegen besser kennenzulernen, wenn du offen auf sie zugehst.
Wir wünschen dir viel Spaß am Campus der Uni Klagenfurt und gutes Gelingen beim Studieren! Falls du Probleme hast, steht dir die ÖH gerne zur Seite. Im ServiceCenter erhältst du gerne Auskunft bzw. wirst an andere Stellen weiterverwiesen, die dir bestimmt helfen können.
Diese Checkliste mit zehn Punkten bietet dir eine kurze Anleitung für den Start ins Studium.
Wer ein Studium an einer Universität beginnen möchte, stellt sich sicher einige Fragen. Hier versuchen wir, häufige Fragen zum universitären Studium zu beantworten.
Ein Studium an einer Universität unterscheidet sich stark von einer Schulausbildung.
Ziel eines Universitätsstudiums ist nicht, einzelne Techniken und Produkte zu beherrschen, sondern die Fähigkeit, Konzepte und Zusammenhänge zu verstehen, sich selbstständig Wissen anzueignen und sich kritisch mit Informationen auseinanderzusetzen und diese sinnvoll zu verwerten. Ein Universitätsstudium ist daher bewusst theoretischer und weniger spezialisiert als etwa das Studium auf einer FH.
Auf diesem Ansatz basiert auch der Aufbau und Ablauf des Studiums. Du bekommst an der Uni eine ganze Menge Freiheiten, die du aus der Schule nicht gewohnt bist: wenig Anwesenheitspflicht, keine starre Semestereinteilung, einige Wahlmöglichkeiten im Studienplan. Du musst Lehrveranstaltungen z. B. nicht in einer vorgegebenen Reihenfolge machen (außer sie bauen inhaltlich aufeinander auf), du kannst Prüfungen zeitlich verschieben oder mehrmals wiederholen, du kannst dir die Zeit nehmen, zusätzliche oder anspruchsvollere Vorlesungen zu besuchen, um dein Wissen zu erweitern.
Aber: Freiheit erfordert Selbstständigkeit! Das bedeutet: Das Studium bringt dir so viel an Wissen, wie du an Aufwand hineinsteckst. Wenn du deine Prüfungen mit Minimalaufwand so schnell wie möglich durchziehst, hast du vielleicht bald einen hübschen Titel, mehr aber auch nicht. Wenn du also ein Universitätsstudium wählst, musst du erstens die Bereitschaft zum selbstständigen Denken und Handeln mitbringen, und zweitens gewillt sein, über den Tellerrand zu schauen. Denn diese Faktoren sind für den Erfolg deines Studiums entscheidend.
Ob ein Doppelstudium sinnvoll ist und wie es sich zeitlich nebeneinander ausgeht, ist am Anfang noch schwer zu sagen. Wir würden dir raten, erst mit einem Studium zu beginnen, und dich darauf zu konzentrieren, bis du das Unileben kennen lernst und dich mit dem Studienbetrieb vertraut machst. Dann kannst du selbst abschätzen, ob ein Doppelstudium für dich sinnvoll ist.
Ja. Es ist zwar nicht ganz optimal, in den meisten Studienrichtungen ist es aber kein großes Problem. Du musst bei der Erstellung deines Stundenplanes nur eventuell ein bisschen flexibler sein, da in einigen Studienrichtungen manche Kurse nur zyklisch angeboten werden.
Ja, im Prinzip kannst du auch trotz Berufstätigkeit studieren, obwohl der Lehrbetrieb nicht in allen Studienrichtungen auf die Bedürfnisse von Berufstätigen ausgerichtet ist. Du solltest beachten, dass vor allem in den ersten Semestern viel mit Anwesenheitspflicht zu rechnen ist, im Laufe des Studiums lockert es sich ein wenig auf. Trotzdem ist eine flexible Zeiteinteilung sehr wichtig.
Dein Uni-Account ist dein persönliches Studentenportal, also so etwas wie deine Studiumsverwaltung. In deinem Studentenportal kannst du dich zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen anmelden, deine LVs und Prüfungen einsehen und verwalten, deine Noten einsehen und Bestätigungen wie z. B. die Studienbestätigung oder den Studienerfolgsnachweis drucken. Das ZEntraleUniversitätsanmeldeSystem wird mit ZEUS abgekürzt, im ZEUS kannst du dich zu LVs und Prüfungen anmelden. Zusätzlich stellen LV-LeiterInnen oft Unterlagen ins Internet, z. B. über das System „Claroline“, wo du sie dir einfach herunterladen kannst. Das ZEUS und das Claroline erreichst du über deinen Account.
Zusätzlich zum Account erhältst du bei der Anmeldung eine E-Mail-Adresse. In deinen E-Mail-Account kannst du dich mit deinem Benutzernamen und deinem Passwort unter dem Punkt „Webmail für Studierende“ einloggen.
Außerdem kannst du, sobald du einen Account eingerichtet hast, auch alle Computer der Universität in den Computerräumen nutzen.
Um deinen Uni-Account einzurichten, musst du dich auf der Homepage des ZID (Zentraler Informatikdienst) unter http://www.uni-klu.ac.at/zid/ registrieren,in dem du entweder den Button „ich bin neu auf der Uni“ anklickst und dir die Informationen durchliest, oder den Schritt überspringst und gleich auf den Button „Online-Registrierung“ klickst. Zur Registrierung brauchst du deine Matrikelnummer, die du bei der Immatrikulation erhalten hast, und den Pincode, der auf dem Erlagschein zur Einzahlung der Studiengebühren aufgedruckt ist. Bei der Registrierung musst du jetzt nur noch die angegebenen Schritte befolgen, und schon hast du deinen fertiggestellten und aktiven Account.
Es gibt verschiedene Typen von Lehrveranstaltungen; grundsätzlich werden sie in prüfungsimmanente und nicht-prüfungsimmanente unterteilt. Prüfungsimmanent bedeutet, dass die LV anwesenheitspflichtig ist, und auch die Mitarbeit in die Bewertung mit einfließt. Für anwesenheitspflichtige LVs musst du dich immer im ZEUS anmelden. Vorlesungen sind nichtprüfungsimmanent, das bedeutet auch keine Anwesenheitspflicht. Für alle anderen Typen von Lehrveranstaltungen wie Proseminare, Seminare, Übungen, Praktika oder Kurse gilt Anwesenheitspflicht!
Der Studienplan ist der Plan für dein Studium. Er legt die Inhalte, den Aufbau und Ablauf deines Studiums sowie die Prüfungsordnung fest. Im Studienplan ist aufgelistet, welche Lehrveranstaltungen und Prüfungen du während eines Studiums absolvieren musst und ob du bei der Belegung deiner Lehrveranstaltungen eine bestimmte Reihenfolge einhalten musst. Du solltest den Studienplan gründlich studieren, bevor du mit der Erstellung eines Stundenplanes beginnst, um einen Überblick über dein Studium zu bekommen. Die Studienpläne findest du auf der Website der Universität.
Bevor du mit der Erstellung deines ersten Stundenplanes beginnst, solltest du dir den Studienplan genau durchlesen, damit du einen Überblick hast, wie dein Studium aufgebaut ist. Dann musst du dir im Internet das Vorlesungsverzeichnis herunterladen, dort sind alle Kurse aufgelistet, die im aktuellen Semester angeboten werden. Du findest das Verzeichnis in deinem Studentenportal unter dem Menüpunkt „LV-Anmeldung“. Du vergleichst die Kurse, die in deinem Studienplan stehen und die du also im Laufe deines Studiums absolvieren musst, mit dem aktuellen Angebot, und notierst dir so alle Kurse, die du besuchen möchtest. Es wird eine Anzahl von ca. 15-18 Semesterwochenstunden (SWS) empfohlen.
Achte bei den LVs unbedingt auf den Typ der LV und vergleiche ihn mit dem im Studienplan vorgesehenen. Von Proseminaren, Seminaren und Übungen werden meistens mehrere Parallelkurse angeboten. Du musst natürlich nur eine dieser Parallelveranstaltungen besuchen, du suchst dir einfach die heraus, die zeitlich am Besten in deinen Stundenplan passt. So stellst du dir Schritt für Schritt deinen ersten Stundenplan zusammen.
Tipp: Wenn du aus einem Fach eine Vorlesung und ein Proseminar besuchen musst, empfehlen wir, dies im gleichen Semester zu tun, da sich die VO und das PS oft ergänzen.
Grundsätzlich musst du dich zu allen Lehrveranstaltungen anmelden. Nur für Vorlesungen besteht keine Anmeldepflicht. Oft kannst dich auch für Vorlesungen anmelden, dies hilft den Lehrveranstaltungsleitern die Nachfrage besser einzuschätzen. Es ist sinnvoll, sich auch bei Vorlesungen anzumelden, da LV-LeiterInnen oft Unterlagen online stellen, auf die du nur Zugriff hast, wenn du zu einer LV aufgenommen wurdest.
Die Anmeldung zu LVs führst du im ZEUS (ZEntralesUniversitätsanmeldeSystem) in deinem Studentenportal durch, indem du auf den Link LV-Anmeldung gehst und dann aus der Liste die Fakultät auswählst, auf der deine Studienrichtung angeboten wird. Du erhältst eine Liste mit allen Kursen, die dieses Semester angeboten werden; aus dieser kannst du nun alle LVs auswählen, die du besuchen möchtest.
Achte bei den LVs unbedingt auf den Typ der LV und vergleiche ihn mit dem im Studienplan vorgesehenen. Vorlesungen werden fast immer nur ein Mal, von Proseminaren, Seminaren und Übungen werden meistens mehrere Parallelkurse angeboten. Du musst natürlich nur eine dieser Parallelveranstaltungen besuchen, lass dich also nicht verwirren, falls du mehrere LVs mit gleichem Namen findest. Gelegentlich kommt es auch vor, dass der Name einer angebotenen LV leicht von dem im Studienplan abweicht; lass dich nicht irritieren, in der LV-Beschreibung (hierfür klickst du einfach auf die jeweilige LV) findest du meistens einen Absatz „Stellung im Studienplan“, dem du entnehmen kannst, um welche LV es sich genau handelt.
Achtung: Für die meisten LVs gibt es eine Anmeldefrist, achte darauf, sie nicht zu versäumen. Die Anmeldefrist kannst du ebenfalls der LV-Beschreibung entnehmen, genau wie den Beginn und den Ort.
Im Prinzip gibt es genügend Plätze, dass du alle Lehrveranstaltungen, die für den Studienbeginn vorgesehen sind, besuchen kannst. Problematisch wird es, wenn ein Termin besonders begehrt ist, dann kann es unter Umständen passieren, dass du die Lehrveranstaltung zu einer anderen Zeit (also eine Parallel-Lehrveranstaltung) besuchen musst. Am besten, du achtest schon bei der Anmeldung auf die Anmeldezahlen, dann kannst du ungefähr einschätzen, wie es aussieht. Bei vielen LVs ist eine TeilnehmerInnenbeschränkung angegeben, lass dich davon nicht einschüchtern, meistens werden mehr TeilnehmerInnen aufgenommen.
Für einige Kurse ist die absolvierte Studieneingangsphase notwendig, achte am Besten darauf, diese zu Beginn deines Studiums zu besuchen. Achte darauf, dich für alle Lehrveranstaltungen (außer Vorlesungen, da ist eine Anmeldung nicht nötig) innerhalb der Anmeldefrist anzumelden!
Die wichtigste Anlaufstelle für dich ist wahrscheinlich dieStudienabteilung ist für dich die erste und wahrscheinlich wichtigste Anlaufstelle. Die Studienabteilung ist nicht nur für die Immatrikulationzuständig, sondern für fast alle administrativen Vorgänge, wie die Anrechnung von Prüfungen, die Anerkennung von wissenschaftlichen Arbeiten, das Ausstellen bzw. Entgegennehmen von Zeugnissen und das Einreichen von Studienabschnitten zuständig. Alle wichtigen Formulare liegen in der Studienabteilung vor.
Das Studienrektorat ist die der Studienabteilung übergeordnete Instanz. Sie besteht aus der Studienrektorin und ihrem Stellvertreter und ist zB für die Anrechnung von Prüfungen, die Einteilung von PrüferInnen oder die Genehmigung von Diplomarbeitsthemen zuständig.
Die Anerkennung von Prüfungen kannst du per Formular in der Studienabteilung beantragen. Falls du allerdings konkrete Anrechnungsfragen haben, gibt es auf den meisten Instituten eine Ansprechperson, die sich mit den Anrechnungsproblemen der jeweiligen Studienrichtung auskennt. Wer das ist, erführst du in der Studienabteilung, im ÖH-ServiceCenter oder bei deiner Studienvertretung.
Studierende können einige staatliche Unterstützungen und Beihilfen in Anspruch nehmen, die wir dir auf den folgenden Seiten erläutern möchten.
Damit dir während der Ausbildung noch genügend Geld zum Leben im Börsel bleibt, gibt es verschiedene Stipendienarten.
StudentInnen, die in den letzen vier Jahren mindestens EUR 7.272 ,− brutto (abzüglich SV−Beiträge) jährlich verdienten, haben einen Anspruch auf ein Selbsterhalter−Stipendium.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Wenn du bereits mehrere Jahre neben dem Beruf studierst , zum Zeitpunkt der Zuerkennung den 41. Geburtstag noch nicht erreicht hast und du jetzt gerne mehr Zeit zum Schreiben der Diplomarbeit haben würdes, dann gibt es für dich eine große Chance, mit Hilfe des Studienabschluss−Stipendiums kannst du dich ganz auf das Studium zu konzentrieren.
Auslandsstipendium
An einer ausländischen Uni die Sprachkenntnisse auffrischen und internationale Erfahrungen sammeln: StudentInnen, die es in die Ferne zieht, können ein Auslandsstipendium in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass sie Studienbeihilfe beziehen! Geförderte Wege ins Ausland gibt es natürlich auch für StudentInnen, die keine Studienbeihilfe beziehen, wie z. B. das ERASMUS−Programm.
AK Kärnten
Bahnhofplatz 3
9021 Klagenfurt
Tel: 050 477
Website: http://kaernten.arbeiterkammer.at/www-1006-IP-2202-AD-2061.html
Wichtige Hinweise zum Thema Krankenversicherung wie:
Ein gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich, und keine eigene Krankenversicherung, sind Voraussetzungen um bei den Eltern mit versichert zu sein. Wahlweise kannst du dich bei den Eltern, Großeltern oder Adoptiveltern, mit versichern lassen. Ein gemeinsamer Wohnsitz wird nicht gefordert.
Voraussetzungen: Für Studierende besteht die Möglichkeit zur Mitversicherung bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres (27. Geburtstag), sofern ein "ernsthaftes und zielstrebiges" Studium vorliegt. Als Nachweis gilt die Ablegung einer Teilprüfung der ersten Diplomprüfung oder des ersten Rigorosums. Möglich sind auch Prüfungen aus Pflicht- und/oder Wahlfächern des betriebenen Studiums im Gesamtumfang von 8 Wochenstunden. Für das erste Studienjahr gilt die Aufnahme als ordentlichEr HörerIn als Versicherungsvoraussetzung. Ab dann wird im ersten Studienabschnitt, bis zum Abschluss jedes Studienjahrs, ein Leistungsnachweis von 8 Wochenstunden gefordert. Für den zweiten Studienabschnitt genügt die jeweilige Zulassungsbestätigung. Es gibt keine Semesterbindung, die Altersgrenze (27. Geburtstag) ist aber zu beachten!
Selbstversicherung
Zwei Voraussetzungen gelten für alle Arten der Selbstversicherung: 1. ordentlicher Wohnsitz in Österreich und 2. keine bestehende Pflichtversicherung (durch ein Arbeitsverhältnis).
Für alle Studierende, die sich in einer sozialen Notlage befinden und für ausländische Studierende welche die doppelten Studiengebühren zahlen müssen. Der Sozialfond kann jedes Semester 1 Mal beantragt werden. Es handelt sich um eine einmalige Auszahlung und keine monatliche Förderung, die Höhe der Förderung beträgt maximal die Höhe der Studiengebühr die vom Antragssteller gezahlt wird. Formular erhältlich im ÖH Servicecenter, dort ist der ausgefüllte Antrag auch wieder abzugeben. Antragsfrist: WS 15. Dezember SS 15. Mai.
Das Leistung- und Förderstipendium wird Anfang des Semesters vom Rektorat ausgeschrieben. Den Antrag gibt`s als Download auf der Homepage der Universität und muss im Rektorat abgegeben werden. Dieses Stipendium kann ab dem 3. Semester jedes Semester beantragt werden, die Auszahlung erfolgt einmalig und beträgt zwischen 700,- und 3600,- Euro. Erfordernisse: Das Studium muss in Mindeststudienzeit absolviert werden; der Notendurchschnitt darf nicht höher als 2,0 sein.
Wird ab dem WS 05/06 von der Universität Klagenfurt an Studierende aus folgenden Ländern vergeben: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Mazedonien, Rumänien, Serbien und Montenegro. Diese Förderung ist leistungsorientiert, die Antragssteller müssen einen Studienerfolg im Ausmaß von 30 ECTS Punkten pro Studienjahr nachweisen. Die Auszahlung erfolgt einmalig und beträgt zwischen 730,- und 1.500,- Euro pro Studienjahr. Das Stipendium wird zu Beginn des Studienjahres vom Rektorat ausgeschrieben.
Die Grundgebührenbefreiung für Telefon und Rundfunk wird nur für Studierende gewährt, die Studienbeihilfe beziehen oder eine Rezeptgebührenbefreiung der Krankenkasse vorweisen können. Der Antrag kann das ganze Jahr über gestellt werden und ist bei der Gebühren Info Stelle (GIS) in der 10.-Oktober-Straße 15; 9010 Klagenfurt erhältlich.
Antragsstellung erfolgt beim zuständigen Magistrat bzw. der Gemeinde. Der Antragssteller muss der Hauptmieter der Wohnung sein, sowie diese als Hauptwohnsitz angegeben haben.
Wir möchten dir mit dieser Broschüre wichtige Informationen zum Thema "Was Studierenden zusteht!" zu Verfügung stellen, um dir den Studienalltag zu erleichtern.
Das Studieren ohne jegliche finanzielle Hilfsmittel ist leider sehr schwer geworden, weshalb wir die Förderungen in Form einer Broschüre zusammengestellt haben, damit du einen Überblick bekommen kannst.
Hier findest du eine Vielzahl an Informationen speziell für ausländische Studierende, die auf den Artikeln des AusländerInnen-Referats basieren.
Ausländische Studierende, die in Österreich eine Arbeit aufnehmen wollen, brauchen
Sonderregelungen bestehen für Bürger aus den EWR und den neuen EU Mitgliedsstaaten.
Für ausländische Studierende aus nicht EWR-Ländern besteht die Möglichkeit, in Österreich zumindest ein wenig zu arbeiten und somit einen Teil des Lebensunterhaltes selbst zu verdienen. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass keinesfalls erlaubt ist das Studium hauptsächlich durch Arbeiten in Österreich zu finanzieren. Das heißt, dass der größte Teil der Mittel, die für den Lebensunterhalt notwendig sind, immer noch von dritter Seite kommen muss.
Achtung: Die Verletzung der im Folgenden erklärten Vorschriften kann zu hohen Strafen (z.B. Verlust des Aufenthaltsrechts) führen. Im Zweifelsfall kontaktiere das AMS (http://www.ams.or.at) bevor du eine Arbeit annimmst.
Für Ausländische Studierende mit einer Aufenthaltserlaubnis (zwecks Ausbildung) bestehen drei Möglichkeiten, in Österreich zu arbeiten:
Für Studierende aus Kroatien, Australien, Neuseeland, USA, Kanada Argentinien, Brasilien, Japan, Rumänien und Bulgarien gilt, dass zwar die Einreise zu touristischen Zwecken sichtvermerksfrei erfolgen kann, jedoch bei Erwerbstätigkeit über einen Aufenthaltstitel verfügt werden muss.
Studierende aus der Türkei, Serbien und Montenegro, Bosnien, Albanien, Mazedonien, Russische Föderation, Tunesien, Ägypten, Südafrika und Thailand dürfen nicht ohne Einreise- oder Aufenthaltstitel nach Österreich einreisen.
EWR-BürgerInnen brauchen für einen Aufenthalt in Österreich keinen Einreise- und keinen Aufenthaltstitel mehr (= Niederlassungsfreiheit). Weiters wird auch keine Arbeitsbewilligung zur Ausübung einer unselbständigen Erwerbstätigkeit benötigt.
BürgerInnen aus den neuen EU-Staaten benötigen für einen Aufenthalt in Österreich keinen Einreise- und Aufenthaltstitel mehr (= Niederlassungsfreiheit). Zur Arbeitsaufnahme in Österreich brauchen sie während der Übergangsfrist (bis Mai 2011) weiterhin eine Arbeitsbewilligung.
Nach Abschluss des Studiums?
Studierende mit einer in Österreich abgeschlossenen Universitätsausbildung können eine Niederlassungsbewilligung (für ein Jahr) erhalten, wenn sie als „Schlüsselkraft“ definiert sind. Eine Schlüsselkraft ist eine Ausländerin oder ein Ausländer mit besonderen, am inländischen Arbeitsmarkt nachgefragten, beruflichen Qualifikation.
Informationen zu Studienbeihilfe, Familienbeihilfe, Alpen-Adria-Stipendium und Sozialfond für ausländische Studierende.
Zu Informationszwecken kannst du gleich eine Abfrage beim interaktiver Sozialberater der ÖH-Klagenfurt durchführen und herausfinden welche finaziellen Unterstützungen für dich relevant sind: --> http://143.205.174.183/oeh/index.jsp
Die Höhe der Studienbeihilfe hängt vom eigenen Einkommen, Einkommen der Eltern und Ehepartner, Angaben zu Geschwistern etc. ab. Die Studienbeihilfe beträgt höchstens EUR 606,- monatlich.
Studenten, die die folgenden Vorraussetzungen erfüllen können Studienbeihilfe erhalten:
a) Österreichische StaatsbürgerInnen und EWR-Staatsbürgerinnen:
b) Ausländische StaatsbürgerInnen und Staatenlose:
die vor der Aufnahme des Studiums gemeinsam mit wenigstens einem Elternteil zumindest durch 5 Jahre in Österreich unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig waren und in Österreich während dieses Zeitraumes den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen hatten.
c) Konventionsflüchtlinge (nach Genfer Konvention)
Die benötigten Antragsformulare findest du unter http://www.stipendium.at/stbh/180.html
Studienbeihilfenbehörde Klagenfurt
Bahnhofstraße 9
9020 Klagenfurt
Tel.: 0463/51 46 97
Fax: 0463/509200
E-mail: stip.klf(at)stbh.gv.at
Web: http://www.bmbwk.gv.at/universitaeten/index.xml
Anspruch auf Familienbeihilfe haben grundsätzlich Eltern für ihre Kinder, wenn diese auch zum Haushalt der Person gehören und wenn einer der folgenden Punkte erfüllt ist.
a) Österreichische StaatsbürgerInnen
b) Ausländische StaatsbürgerInnen
sofern dies in einem zwischenstaatlichen Abkommen vorgesehen ist.
c) Staatenlose und anerkannte Flüchtlinge (nach Genfer Konvention)
Wichtig: Wer Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe hat, hat keinen Anspruch auf Familienbeihilfe.
Die Kinderbeihilfe für ein Kind beträgt 152,70 € monatlich. Wird für zwei Kinder die Familienbeihilfe bezogen, erhöht sich der Gesamtbetrag an Familienbeihilfe um monatlich 12,8 €. Wird für drei oder mehrere Kinder Familienbeihilfe bezogen, so erhöht sich Betrag um monatlich 25,5 € pro Kind.
Weitere Informationen und die benötigen Antragsformulare findest du auf der Website des Bundesministeriums für soziale Sicherheit.
Dieses Stipendium wird an ausländische Studierende aus dem Alpen-Adria-Raum und aus dem erweiterten südosteuropäischen Raum vergeben, d.h. an ordentliche Studierende der Universität Klagenfurt, die Angehörige folgender Staaten sind: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Mazedonien (ehemalige jugoslawische Republik), Rumänien, Serbien und Montenegro.
Das Stipendium wird immer im Wintersemester ausgeschrieben und bezieht sich auf die erbrachte Leistung der vergangenen zwei (bzw. ein) Semester (Leistungszeitraum). Das Stipendium beträgt für ein Studienjahr mindestens 730€ und höchstens 1500€.
Voraussetzungen: Die Antragstellerin/der Antragsteller
Das Antragsformular bekommst du im ÖH Service Center oder in der Studienabteilung. Abzugeben ist es wieder in der Studienabteilung.
Der Sozialfond "Studienbeiträge" für in- und ausländische Studierende der Universität Klagenfurt dient der Förderung von sozial besonders bedürftigen Studierenden, für die die Studienbeiträge eine Hürde für das Studium darstellen und die von keiner anderen Stelle eine Unterstützung bekommen. Gewährt werden Unterstützungen zur Überbrückung finanzieller Notlagen. Die Höhe der finanziellen Unterstützung kann nicht höher als der eingezahlte Studienbeitrag sein.
Die Antragsformulare für den Sozialfond bekommst du im ÖH Service Center oder in der Studienabteilung.
Abgabefristen: Wintersemester 15.12.
Sommersemester 15.05.
Der Abschluss einer Krankenversicherung ist unbedingt erforderlich und eine Voraussetzung für die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung in Österreich.
Studentische Krankenversicherung
Voraussetzungen um diese Versicherung in Anspruch zu nehmen:
ACHTUNG! Außerordentliche Studierende können sich nur versichern lassen, wenn sie am Vorstudienlehrgang oder an einem anderen Vorbereitungskurs auf das ordentliche Studium teilnehmen.
Für die Anmeldung brauchst du:
Die Versicherung beginnt mit dem auf die Antragstellung folgenden Tag. Die studentische Krankenversicherung kostet derzeit € 23,26 (Stand April 2008)
Die studentische Selbstversicherung endet:
WICHTIG: Für die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung ist eine Versicherung notwendig, daher empfiehlt sich (für die Dauer dieser sechs Monate) ein sofortiger Vertragsab¬schluss mit anderen Versicherungsträgern! Achte immer darauf, die Krankenversiche¬rung pünktlich einzuzahlen!
ACHTUNG! Bis 31. Dezember jeden Jahres ist eine gültige Fortsetzungsbestätigung bei der Gebietskrankenkasse einzureichen, welche für das gesamte Studienjahr den Nachweis erbringt, dass du als ordentlicheR StudierendeR an einer österreichischen Universität berechtigt bist, das Studium fortzusetzen.
In der studentischen Selbstversicherung ist es auch möglich, den/die EhepartnerIn und deine Kinder mitzuversichern.
VORSICHT: Wenn du vorübergehend einen Ferienjob oder einen Nebenjob hast, in dem du pflichtversichert in der Krankenversicherung bist, musst du nachher die studentische Selbstversicherung wieder neu anmelden! Sie tritt nicht automatisch wieder in Kraft, und die Gebietskrankenkasse informiert dich auch nicht darüber, dass du nicht mehr versichert bist!
Kontakt:
GKK Kärnten
Kempfstraße 8
9021 Klagenfurt
Tel: +43 (0)463 5855 -319 oder -320
Kommt für dich die studentische Selbstversicherung nicht in Frage, so besteht die Möglichkeit eine allgemeine (freiwillige) Selbstversicherung abzuschließen.
Die Versicherung kostet derzeit etwa € 333,59 (Stand April 2008). Bei geringen Einkommen kann ein Antrag auf Herabsetzung gestellt werden. Der Beitrag kann jedoch über gesonderten Antrag und unter Vorlage der entsprechenden Nachweise (z.B. Steuerbescheid, Lohnzettel, Sparbuch, Nachweis über Unterhaltszahlungen) herabgesetzt werden, soweit es nach den wirtschaftlichen Verhältnissen begründet erscheint.
Die Herabsetzung wirkt ab dem Beginn der Versicherung, wenn der Antrag gleichzeitig mit dem Antrag auf Selbstversicherung gestellt wird, sonst ab dem auf die Antragstellung folgenden Monats Ersten; die Herabsetzung wirkt bis zum Ablauf des nächstfolgenden Kalenderjahres.
Als Mitglied der Österreichischen HochschülerInnenschaft bist du im Rahmen des Versicherungspaketes im Bereich der Universität unfall- und haftpflichtversichert. Wenn du Leistungen aus diesen Versicherungen in Anspruch nehmen willst, so musst du den jeweiligen Unfall oder Schadensfall unverzüglich melden.
http://oeh4.oeh.ac.at/auslrech/
Beachte, dass ein Antrag, der in der Studienabteilung erhältlich ist, notwendig ist und die RektorIn über die Befreiung auf Antrag des/der Studierenden im Rahmen des Zulassungsverfahrens entscheidet. Weiters ist auf jeden Fall der ÖH-Beitrag zu bezahlen.
StudienbeihilfenbezieherInnen bekommen den Studienbeitrag zur Gänze ersetzt. Studierende, die keinen Anspruch auf die Rückerstattung des einbezahlten Studienbeitrages haben, können auf Antrag der Studienbeihilfenbehörde "Studienzuschuss" (ganz oder teilweise refundierter Studienbeitrag) beziehen. Bei nachgewiesener Entrichtung des Studienbeitrages erhalten sie je Semester den Studienzuschuss in Form einer Einmalzahlung.
Der Sozialfonds „Studienbeiträge“ für in- und ausländische Studierende der Universität Klagenfurt dient der Förderung von sozial besonders bedürftigen Studierenden, für die die Studienbeiträge eine Hürde für das Studium darstellen und die von keiner anderen Stelle eine Unterstützung bekommen. Gewährt werden Unterstützungen zur Überbrückung finanzieller Notlagen. Die Höhe der finanziellen Unterstützung kann nicht höher als der eingezahlte Studienbeitrag sein.
Die Antragsformulare für den Sozialfond bekommst du im ÖH Service Center oder in der Studienabteilung.
Abgabefristen: Wintersemester: 15.12.
Sommersemester 15.05.
Für ausländische Staatsangehörige und Staatenlose gilt die besondere Zulassungsfrist. Sie endet bei Antragstellung für das Wintersemester am 1. September, bei Antragstellung für das Sommersemester am 1. Februar. Die Anträge müssen vor Ende dieser Frist vollständig in der Studienabteilung einlangen.
Alle Dokumente sind im Original, versehen mit den für die Verwendung in Österreich erforderlichen Beglaubigungsvermerken, vorzulegen. Den fremdsprachigen Dokumenten sind amtlich beglaubigte deutsche oder englische Übersetzungen beizuschließen.
Bewerber, die ihre Anträge innerhalb der besonderen Zulassungsfrist vollständig eingebracht haben, erhalten vor Beginn der allgemeinen Zulassungsfrist eine bescheidmäßige Erledigung des Rektors.
Die Aufnahme für das gewählte Studium kann nur aufgrund eines positiven Bescheides erfolgen.
In diesem Fall kann die Zulassung zu einem Studium während des Sommersemesters 2006 zu folgenden Fristen durchgeführt werden:
Nähere Informationen zur erstmaligen Zulassung und die dafür erforderlichen Dokumente und Formulare findest du auf der Website der Studienabteilung.