Studieren in Klagenfurt

Seit ihren Anfängen Ende der 60er-Jahre ist die Universität Klagenfurt stark gewachsen und zu einer der attraktivsten Universitäten im Alpe-Adria-Raum geworden. Auf diesen Seiten findest du Informationen über das Studium in Klagenfurt.

Neu an der Uni?

Aller Anfang ist schwer. So natürlich auch der Beginn deines Studiums an einer Uni. Du musst dich selbst organisieren lernen, dich in eine fremde Umgebung eingewöhnen und eine Menge behördlicher Hürden überwinden. Der wichtigste Tipp, den wir dir geben können, lautet: Es ergeht allen am Studienbeginn gleich! Du brauchst dir also keine Sorgen machen, dass du alleine mit deinen Problemen da stehst. Fragen, fragen, fragen – das solltest du am Beginn immer wieder machen, bis du das Gefühl hast, dass du dich wohl fühlst und gut auskennst.

Was soll ich studieren?

Wenn du dir noch gar nicht sicher bist, welches Studium du wählen sollst, kannst du dich an die Psychologische Beratungsstelle für Studierende wenden. Dort kannst du mit kompetenten Menschen über deine Interessen sprechen und fundiert deine Entscheidungskriterien hinterfragen.

Die Beratungsstelle erreichst du per Mail unter psycholog.studentenberatung@uni-klu.ac.at bzw. per Telefon von Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr unter der Telefon-Nummer 0463/23482. Du findest sie im Studentendorf Klagenfurt, Universitätsstraße 66.

Hast du dich bereits für ein Studium entschieden, möchtest aber mehr Informationen dazu haben, erhältst du diese von der Studienvertretung. Die Sprechstunden erfährst du auf unserer Homepage oder im ServiceCenter.

Wo soll ich wohnen?

Prinzipiell gibt es zwei Möglichkeiten für Studierende, in Klagenfurt zu wohnen. Einerseits gibt es die Studierendenheime, andererseits kannst du privat alleine oder in einer Wohngemeinschaft wohnen. Wenn du alleine nach Klagenfurt kommst, empfiehlt es sich für den Anfang, gemeinsam mit anderen Studierenden in einem Wohnheim oder in einer WG zu leben, da du so viel leichter Anschluss zu Kolleginnen und Kollegen findest. Wohnungsbörsen findest du auf unserer Homepage, dem Schwarzen Brett der Uni oder auf Webseiten von regionalen Tageszeitungen wie der Kleinen Zeitung.

Wie finde ich Anschluss?

Prinzipiell gilt: Sei offen für neue Kontakte und gehe mit offenen Augen durch die Uni. Du findest schnell Gleichgesinnte in Lehrveranstaltungen, in der Bibliothek oder in der Aula. Schreib dich für einen Kurs am Universitätssportinstitut (USI) ein oder besuche kulturelle Veranstaltungen auf der Uni. Du wirst sehen, es ist gar nicht so schwer, Kolleginnen und Kollegen besser kennenzulernen, wenn du offen auf sie zugehst.

Wir wünschen dir viel Spaß am Campus der Uni Klagenfurt und gutes Gelingen beim Studieren! Falls du Probleme hast, steht dir die ÖH gerne zur Seite. Im ServiceCenter erhältst du gerne Auskunft bzw. wirst an andere Stellen weiterverwiesen, die dir bestimmt helfen können.

Checkliste für den Studienbeginn

Diese Checkliste mit zehn Punkten bietet dir eine kurze Anleitung für den Start ins Studium.

  1. Unterlagen (im Original) bereitstellen:
    Du brauchst für die Immatrikulation folgende Unterlagen:

    1. Nachweis der Universitätsreife (z. B.: Maturazeugnis)
    2. Einen gültigen Reisepass oder einen Staatsbürgerschaftsnachweis mit einem amtlichen Lichtbildausweis
  2. Online-Immatrikulieren:
    Die Online Immatrikulation ist eine Art Voranmeldung, die du im Internet unter http://www.uni-klu.ac.at von zu Hause aus, oder an den Computerterminals in der Aula der Universität, wo dir beim Ausfüllen geholfen wird, durchführen kannst. Bei der Online-Immatrikulation erhältst du eine Bearbeitungsnummer, die du für die eigentliche Immatrikulation brauchst. Zusätzlich bekommst du ein Email mit den wichtigsten Daten und der weiteren Vorgehensweise.
  3. Immatrikulieren:
    Für die eigentliche Immatrikulation musst du in die Studienabteilung der Universität. Dort erhältst du eine grüne Mappe, den Evidenzbogen, mit einigen Formularen. Diesen musst du ausfüllen und gemeinsam mit den mitgebrachten Unterlagen und deiner Bearbeitungsnummer in der Studienabteilung wieder abgeben. Danach erhältst du den Erlagschein für die Einzahlung des Studienbeitrages und des ÖH-Beitrages und deine Matrikelnummer, die du für alle administrativen Vorgänge brauchst. Achtung: auf dem Erlagschein findest du einen Pin-Code, den du für das Einrichten deines Uni-Accounts brauchst.
  4. Foto für die uni@klu CARD
    Neben der Portierstelle musst du dich fotografieren lassen, danach bekommst du deine uni@klu CARD, deinen Studierendenausweis. Die Karte dient auch als Mitgleidsausweis für die ÖH, als Bibliotheksausweis, wenn du etwas aus der Bibliothek ausleihen möchtest, und als „elektronische Geldbörse“ mit Quick-Funktion.
  5. Uni-Account einrichten:
    Auf der Homepage des Zentralen Informatikdienstes (ZID) unter http://www.uni-klu.ac.at/zid/ kannst du deinen Uni-Account einrichten. Du erhältst einen Benutzernamen und ein Passwort, mit dem du dich auf der Uni-Homepage in dein persönliches Studentenportal einloggen kannst, und Zugriff auf deinen E-Mail-Account erhältst. In deinem Uni-Account kannst du dich für Lehrveranstaltungen (LVs) anmelden, Skripten downloaden, deine Noten einsehen und vieles mehr.
  6. Erlagschein einzahlen:
    Achte darauf, den Erlagschein in der Inskribtionsfrist bzw. wenn du diese versäumst, in der Nachfrist einzuzahlen, denn wenn die Nachfrist vorbei ist, gibt es keine Möglichkeit mehr, dich für dieses Semester zu inskribieren.
  7. Studienpläne studieren:
    Den Studienplan für dein Studium im Internet auf der Uni-Homepage organisieren und sorgfältig durchlesen.
  8. Stundenplan erstellen:
    Lehrveranstaltungsverzeichnis im Internet downloaden und mit Hilfe der Erstsemestrigenberatung und deiner Studienvertretung deinen Stundenplan erstellen.
  9. Anmelden zu den Lehrveranstaltungen:
    Du musst dich zu fast allen Lehrveranstaltungen (außer den Vorlesungen) anmelden! Dies kannst du im Internet in deinem Studentenportal unter dem Punkt LV-Anmeldung machen. Den Beginn der LVs findest du auch im Online-LV-Verzeichnis.
  10. Losstudieren! Viel Spaß und Erfolg!

Weitere Informationen

Fragen und Antworten zum Studium

Wer ein Studium an einer Universität beginnen möchte, stellt sich sicher einige Fragen. Hier versuchen wir, häufige Fragen zum universitären Studium zu beantworten.

Was kann ich von einem Universitätsstudium erwarten und was erwartet das Studium von mir?

Ein Studium an einer Universität unterscheidet sich stark von einer Schulausbildung.

Ziel eines Universitätsstudiums ist nicht, einzelne Techniken und Produkte zu beherrschen, sondern die Fähigkeit, Konzepte und Zusammenhänge zu verstehen, sich selbstständig Wissen anzueignen und sich kritisch mit Informationen auseinanderzusetzen und diese sinnvoll zu verwerten. Ein Universitätsstudium ist daher bewusst theoretischer und weniger spezialisiert als etwa das Studium auf einer FH.

Auf diesem Ansatz basiert auch der Aufbau und Ablauf des Studiums. Du bekommst an der Uni eine ganze Menge Freiheiten, die du aus der Schule nicht gewohnt bist: wenig Anwesenheitspflicht, keine starre Semestereinteilung, einige Wahlmöglichkeiten im Studienplan. Du musst Lehrveranstaltungen z. B. nicht in einer vorgegebenen Reihenfolge machen (außer sie bauen inhaltlich aufeinander auf), du kannst Prüfungen zeitlich verschieben oder mehrmals wie­derholen, du kannst dir die Zeit nehmen, zusätzliche oder anspruchsvollere Vorlesungen zu be­suchen, um dein Wissen zu erweitern.

Aber: Freiheit erfordert Selbstständigkeit! Das bedeutet: Das Studium bringt dir so viel an Wissen, wie du an Aufwand hineinsteckst. Wenn du deine Prüfungen mit Minimalaufwand so schnell wie möglich durchziehst, hast du vielleicht bald ei­nen hübschen Titel, mehr aber auch nicht. Wenn du also ein Universitätsstudium wählst, musst du erstens die Bereitschaft zum selbstständigen Denken und Handeln mitbringen, und zweitens gewillt sein, über den Tellerrand zu schauen. Denn diese Faktoren sind für den Erfolg deines Studiums entscheidend.

Ist ein Doppelstudium sinnvoll?

Ob ein Doppelstudium sinnvoll ist und wie es sich zeitlich nebeneinander ausgeht, ist am Anfang noch schwer zu sagen. Wir würden dir raten, erst mit einem Studium zu beginnen, und dich darauf zu konzentrieren, bis du das Unileben kennen lernst und dich mit dem Studienbetrieb vertraut machst. Dann kannst du selbst abschätzen, ob ein Doppelstudium für dich sinnvoll ist.

Kann ich auch im Sommersemester mit dem Studium beginnen?

Ja. Es ist zwar nicht ganz optimal, in den meisten Studienrichtungen ist es aber kein großes Problem. Du musst bei der Erstellung deines Stundenplanes nur eventuell ein bisschen flexibler sein, da in einigen Studienrichtungen manche Kurse nur zyklisch angeboten werden.

Kann ich auch trotz Berufstätigkeit studieren?

Ja, im Prinzip kannst du auch trotz Berufstätigkeit studieren, obwohl der Lehrbetrieb nicht in allen Studienrichtungen auf die Bedürfnisse von Berufstätigen ausgerichtet ist. Du solltest beachten, dass vor allem in den ersten Semestern viel mit Anwesenheitspflicht zu rechnen ist, im Laufe des Studiums lockert es sich ein wenig auf. Trotzdem ist eine flexible Zeiteinteilung sehr wichtig.

Was ist ein Uni-Account und wie komme ich dazu?

Dein Uni-Account ist dein persönliches Studentenportal, also so etwas wie deine Studiumsverwaltung. In deinem Studentenportal kannst du dich zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen anmelden, deine LVs und Prüfungen einsehen und verwalten, deine Noten einsehen und Bestätigungen wie z. B. die Studienbestätigung oder den Studienerfolgsnachweis drucken. Das ZEntraleUniversitätsanmeldeSystem wird mit ZEUS abgekürzt, im ZEUS kannst du dich zu LVs und Prüfungen anmelden. Zusätzlich stellen LV-LeiterInnen oft Unterlagen ins Internet, z. B. über das System „Claroline“, wo du sie dir einfach herunterladen kannst. Das ZEUS und das Claroline erreichst du über deinen Account.

Zusätzlich zum Account erhältst du bei der Anmeldung eine E-Mail-Adresse. In deinen E-Mail-Account kannst du dich mit deinem Benutzernamen und deinem Passwort unter dem Punkt „Webmail für Studierende“ einloggen.

Außerdem kannst du, sobald du einen Account eingerichtet hast, auch alle Computer der Universität in den Computerräumen nutzen.

Um deinen Uni-Account einzurichten, musst du dich auf der Homepage des ZID (Zentraler Informatikdienst) unter http://www.uni-klu.ac.at/zid/ registrieren,in dem du entweder den Button „ich bin neu auf der Uni“ anklickst und dir die Informationen durchliest, oder den Schritt überspringst und gleich auf den Button „Online-Registrierung“ klickst. Zur Registrierung brauchst du deine Matrikelnummer, die du bei der Immatrikulation erhalten hast, und den Pincode, der auf dem Erlagschein zur Einzahlung der Studiengebühren aufgedruckt ist. Bei der Registrierung musst du jetzt nur noch die angegebenen Schritte befolgen, und schon hast du deinen fertiggestellten und aktiven Account.

Welche Lehrveranstaltungen gibt es?

Es gibt verschiedene Typen von Lehrveranstaltungen; grundsätzlich werden sie in prüfungsimmanente und nicht-prüfungsimmanente unterteilt. Prüfungsimmanent bedeutet, dass die LV anwesenheitspflichtig ist, und auch die Mitarbeit in die Bewertung mit einfließt. Für anwesenheitspflichtige LVs musst du dich immer im ZEUS anmelden. Vorlesungen sind nichtprüfungsimmanent, das bedeutet auch keine Anwesenheitspflicht. Für alle anderen Typen von Lehrveranstaltungen wie Proseminare, Seminare, Übungen, Praktika oder Kurse gilt Anwesenheitspflicht!

Was ist ein Studienplan?

Der Studienplan ist der Plan für dein Studium. Er legt die Inhalte, den Aufbau und Ablauf deines Studiums sowie die Prüfungsordnung fest. Im Studienplan ist aufgelistet, welche Lehrveranstaltungen und Prüfungen du während eines Studiums absolvieren musst und ob du bei der Belegung deiner Lehrveranstaltungen eine bestimmte Reihenfolge einhalten musst. Du solltest den Studienplan gründlich studieren, bevor du mit der Erstellung eines Stundenplanes beginnst, um einen Überblick über dein Studium zu bekommen. Die Studienpläne findest du auf der Website der Universität.

Mein erster Stundenplan

Bevor du mit der Erstellung deines ersten Stundenplanes beginnst, solltest du dir den Studienplan genau durchlesen, damit du einen Überblick hast, wie dein Studium aufgebaut ist. Dann musst du dir im Internet das Vorlesungsverzeichnis herunterladen, dort sind alle Kurse aufgelistet, die im aktuellen Semester angeboten werden. Du findest das Verzeichnis in deinem Studentenportal unter dem Menüpunkt „LV-Anmeldung“. Du vergleichst die Kurse, die in deinem Studienplan stehen und die du also im Laufe deines Studiums absolvieren musst, mit dem aktuellen Angebot, und notierst dir so alle Kurse, die du besuchen möchtest. Es wird eine Anzahl von ca. 15-18 Semesterwochenstunden (SWS) empfohlen.

Achte bei den LVs unbedingt auf den Typ der LV und vergleiche ihn mit dem im Studienplan vorgesehenen. Von Proseminaren, Seminaren und Übungen werden meistens mehrere Parallelkurse angeboten. Du musst natürlich nur eine dieser Parallelveranstaltungen besuchen, du suchst dir einfach die heraus, die zeitlich am Besten in deinen Stundenplan passt. So stellst du dir Schritt für Schritt deinen ersten Stundenplan zusammen.

Tipp: Wenn du aus einem Fach eine Vorlesung und ein Proseminar besuchen musst, empfehlen wir, dies im gleichen Semester zu tun, da sich die VO und das PS oft ergänzen.

Wie melde ich mich zu Lehrveranstaltungen an?

Grundsätzlich musst du dich zu allen Lehrveranstaltungen anmelden. Nur für Vorlesungen besteht keine Anmeldepflicht. Oft kannst dich auch für Vorlesungen anmelden, dies hilft den Lehrveranstaltungsleitern die Nachfrage besser einzuschätzen. Es ist sinnvoll, sich auch bei Vorlesungen anzumelden, da LV-LeiterInnen oft Unterlagen online stellen, auf die du nur Zugriff hast, wenn du zu einer LV aufgenommen wurdest.

Die Anmeldung zu LVs führst du im ZEUS (ZEntralesUniversitätsanmeldeSystem) in deinem Studentenportal durch, indem du auf den Link LV-Anmeldung gehst und dann aus der Liste die Fakultät auswählst, auf der deine Studienrichtung angeboten wird. Du erhältst eine Liste mit allen Kursen, die dieses Semester angeboten werden; aus dieser kannst du nun alle LVs auswählen, die du besuchen möchtest.

Achte bei den LVs unbedingt auf den Typ der LV und vergleiche ihn mit dem im Studienplan vorgesehenen. Vorlesungen werden fast immer nur ein Mal, von Proseminaren, Seminaren und Übungen werden meistens mehrere Parallelkurse angeboten. Du musst natürlich nur eine dieser Parallelveranstaltungen besuchen, lass dich also nicht verwirren, falls du mehrere LVs mit gleichem Namen findest. Gelegentlich kommt es auch vor, dass der Name einer angebotenen LV leicht von dem im Studienplan abweicht; lass dich nicht irritieren, in der LV-Beschreibung (hierfür klickst du einfach auf die jeweilige LV) findest du meistens einen Absatz „Stellung im Studienplan“, dem du entnehmen kannst, um welche LV es sich genau handelt.

Achtung: Für die meisten LVs gibt es eine Anmeldefrist, achte darauf, sie nicht zu versäumen. Die Anmeldefrist kannst du ebenfalls der LV-Beschreibung entnehmen, genau wie den Beginn und den Ort.

Gibt es genügend Plätze in den Lehrveranstaltungen?

Im Prinzip gibt es genügend Plätze, dass du alle Lehrveranstaltungen, die für den Studienbeginn vorgesehen sind, besuchen kannst. Problematisch wird es, wenn ein Termin besonders begehrt ist, dann kann es unter Umständen passieren, dass du die Lehrveranstaltung zu einer anderen Zeit (also eine Parallel-Lehrveranstaltung) besuchen musst. Am besten, du achtest schon bei der Anmeldung auf die Anmeldezahlen, dann kannst du ungefähr einschätzen, wie es aussieht. Bei vielen LVs ist eine TeilnehmerInnenbeschränkung angegeben, lass dich davon nicht einschüchtern, meistens werden mehr TeilnehmerInnen aufgenommen.

Für einige Kurse ist die absolvierte Studieneingangsphase notwendig, achte am Besten darauf, diese zu Beginn deines Studiums zu besuchen. Achte darauf, dich für alle Lehrveranstaltungen (außer Vorlesungen, da ist eine Anmeldung nicht nötig) innerhalb der Anmeldefrist anzumelden!

Wo finde ich was?

Die wichtigste Anlaufstelle für dich ist wahrscheinlich dieStudienabteilung ist für dich die erste und wahrscheinlich wichtigste Anlaufstelle. Die Studienabteilung ist nicht nur für die Immatrikulationzuständig, sondern für fast alle administrativen Vorgänge, wie die Anrechnung von Prüfungen, die Anerkennung von wissenschaftlichen Arbeiten, das Ausstellen bzw. Entgegennehmen von Zeugnissen und das Einreichen von Studienabschnitten zuständig. Alle wichtigen Formulare liegen in der Studienabteilung vor.

Das Studienrektorat ist die der Studienabteilung übergeordnete Instanz. Sie besteht aus der Studienrektorin und ihrem Stellvertreter und ist zB für die Anrechnung von Prüfungen, die Einteilung von PrüferInnen oder die Genehmigung von Diplomarbeitsthemen zuständig.

Die Anerkennung von Prüfungen kannst du per Formular in der Studienabteilung beantragen. Falls du allerdings konkrete Anrechnungsfragen haben, gibt es auf den meisten Instituten eine Ansprechperson, die sich mit den Anrechnungsproblemen der jeweiligen Studienrichtung auskennt. Wer das ist, erführst du in der Studienabteilung, im ÖH-ServiceCenter oder bei deiner Studienvertretung.

Beihilfen

Studierende können einige staatliche Unterstützungen und Beihilfen in Anspruch nehmen, die wir dir auf den folgenden Seiten erläutern möchten.

Fachinfo der AK Kärnten: Stipendien für Berufstätige

Damit dir während der Ausbildung noch genügend Geld zum Leben im Börsel bleibt, gibt es verschiedene Stipendienarten.

Selbsterhalter-Stipendium

StudentInnen, die in den letzen vier Jahren mindestens EUR 7.272 ,− brutto (abzüglich SV−Beiträge) jährlich verdienten, haben einen Anspruch auf ein Selbsterhalter−Stipendium.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Zu Beginn des dritten Semesters müssen Leistungsnachweise vorgelegt werden (zwischen 14 und 22 Semesterstunden).
  • die gesetzlich vorgesehene Studienzeit plus ein Toleranzsemester je Studienabschnitt darf nicht überschrittenwerden.

Studienabschluss-Stipendium

Wenn du bereits mehrere Jahre neben dem Beruf studierst , zum Zeitpunkt der Zuerkennung den 41. Geburtstag noch nicht erreicht hast und du jetzt gerne mehr Zeit zum Schreiben der Diplomarbeit haben würdes, dann gibt es für dich eine große Chance, mit Hilfe des Studienabschluss−Stipendiums kannst du dich ganz auf das Studium zu konzentrieren.
Auslandsstipendium

An einer ausländischen Uni die Sprachkenntnisse auffrischen und internationale Erfahrungen sammeln: StudentInnen, die es in die Ferne zieht, können ein Auslandsstipendium in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass sie Studienbeihilfe beziehen! Geförderte Wege ins Ausland gibt es natürlich auch für StudentInnen, die keine Studienbeihilfe beziehen, wie z. B. das ERASMUS−Programm.

Mehr Infos:

AK Kärnten
Bahnhofplatz 3
9021 Klagenfurt
Tel: 050 477
Website: http://kaernten.arbeiterkammer.at/www-1006-IP-2202-AD-2061.html

Krankenversicherung

Wichtige Hinweise zum Thema Krankenversicherung wie:

  • Mitversicherung bei Eltern
  • Selbstversicherung

Mitversicherung bei Eltern (Angehörigenschaft)

Ein gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich, und keine eigene Krankenversicherung, sind Voraussetzungen um bei den Eltern mit versichert zu sein. Wahlweise kannst du dich bei den Eltern, Großeltern oder Adoptiveltern, mit versichern lassen. Ein gemeinsamer Wohnsitz wird nicht gefordert.

Voraussetzungen: Für Studierende besteht die Möglichkeit zur Mitversicherung bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres (27. Geburtstag), sofern ein "ernsthaftes und zielstrebiges" Studium vorliegt. Als Nachweis gilt die Ablegung einer Teilprüfung der ersten Diplomprüfung oder des ersten Rigorosums. Möglich sind auch Prüfungen aus Pflicht- und/oder Wahlfächern des betriebenen Studiums im Gesamtumfang von 8 Wochenstunden. Für das erste Studienjahr gilt die Aufnahme als ordentlichEr HörerIn als Versicherungsvoraussetzung. Ab dann wird im ersten Studienabschnitt, bis zum Abschluss jedes Studienjahrs, ein Leistungsnachweis von 8 Wochenstunden gefordert. Für den zweiten Studienabschnitt genügt die jeweilige Zulassungsbestätigung. Es gibt keine Semesterbindung, die Altersgrenze (27. Geburtstag) ist aber zu beachten!

Selbstversicherung

Zwei Voraussetzungen gelten für alle Arten der Selbstversicherung: 1. ordentlicher Wohnsitz in Österreich und 2. keine bestehende Pflichtversicherung (durch ein Arbeitsverhältnis).

  1. Studentische Selbstversicherung in der Krankenversicherung. Die studentische Selbstversicherung kostet derzeit € 42,70 wovon aber die Hälfte vom Bund getragen wird; effektiv kostet dich diese Versicherung € 21,37. Sie ist nicht an ein Höchstalter gebunden, es gelten aber folgende Voraussetzungen: Wer bereits ein Studium absolviert hat, kann diese Form der Selbstversicherung nicht beanspruchen (Ausnahme: Doktorat). Ein Einkommen aus beruflicher Tätigkeit darf den Betrag von € 5.814,- jährlich nicht übersteigen. Das Studium darf zweimal gewechselt werden, allerdings spätestens nach den ersten 2 Semestern einer Studienrichtung. Außerdem darf die Gesamtstudienzeit die Mindeststudienzeit plus Toleranzsemester um maximal 4 Semester übersteigen. Zu beantragen ist die studentische Selbstversicherung bei der Gebietskrankenkasse (GKK) des Studienortes.
  2. Freiwillige Selbstversicherung in der Krankenversicherung. Sollten weder Mitversicherung noch studentische Selbstversicherung in Frage kommen, besteht die Option auf eine freiwillige Selbstversicherung (bei der GKK) - diese allerdings zu einem empfindlich höheren Preis. Mit dem Antrag unbedingt gleichzeitig einen Antrag auf Herabsetzung der Beitragsgrundlage stellen, ansonsten liegt der monatliche Beitrag bei € 303,03!

Weitere Informationen

Weitere finanzielle Förderungen

Sonderhärtefonds

  1. Bundes-ÖH: Soziale Bedürftigkeit muss vorliegen um den Sonderhärtefonds der Bundesvertretung beantragen zu können. Der Antrag kann das ganze Studienjahr über gestellt werden, allerdings nur einmal in 12 Monaten. Der Sonderhärtefonds ist keine monatliche Förderung sondern eine einmalige Auszahlung. Den Antrag gibt`s im ÖH Servicecenter.
  2. ÖH Klagenfurt: gleiche Voraussetzungen wie für den Sonderhärtefonds der Bundes ÖH. ABER: es muss ein Negativbescheid von einem Antrag an den Fonds der Bundes ÖH beigelegt werden um einen Antrag an den Sonderhärtefonds der ÖH Klagenfurt stellen zu können.

Sozialfonds der Universität

Für alle Studierende, die sich in einer sozialen Notlage befinden und für ausländische Studierende welche die doppelten Studiengebühren zahlen müssen. Der Sozialfond kann jedes Semester 1 Mal beantragt werden. Es handelt sich um eine einmalige Auszahlung und keine monatliche Förderung, die Höhe der Förderung beträgt maximal die Höhe der Studiengebühr die vom Antragssteller gezahlt wird. Formular erhältlich im ÖH Servicecenter, dort ist der ausgefüllte Antrag auch wieder abzugeben. Antragsfrist: WS 15. Dezember SS 15. Mai.

Leistungs- und Förderstipendium

Das Leistung- und Förderstipendium wird Anfang des Semesters vom Rektorat ausgeschrieben. Den Antrag gibt`s als Download auf der Homepage der Universität und muss im Rektorat abgegeben werden. Dieses Stipendium kann ab dem 3. Semester jedes Semester beantragt werden, die Auszahlung erfolgt einmalig und beträgt zwischen 700,- und 3600,- Euro. Erfordernisse: Das Studium muss in Mindeststudienzeit absolviert werden; der Notendurchschnitt darf nicht höher als 2,0 sein.

Alpen-Adria-Stipendium

Wird ab dem WS 05/06 von der Universität Klagenfurt an Studierende aus folgenden Ländern vergeben: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Mazedonien, Rumänien, Serbien und Montenegro. Diese Förderung ist leistungsorientiert, die Antragssteller müssen einen Studienerfolg im Ausmaß von 30 ECTS Punkten pro Studienjahr nachweisen. Die Auszahlung erfolgt einmalig und beträgt zwischen 730,- und 1.500,- Euro pro Studienjahr. Das Stipendium wird zu Beginn des Studienjahres vom Rektorat ausgeschrieben.

Gebührenbefreiung

Die Grundgebührenbefreiung für Telefon und Rundfunk wird nur für Studierende gewährt, die Studienbeihilfe beziehen oder eine Rezeptgebührenbefreiung der Krankenkasse vorweisen können. Der Antrag kann das ganze Jahr über gestellt werden und ist bei der Gebühren Info Stelle (GIS) in der 10.-Oktober-Straße 15; 9010 Klagenfurt erhältlich.

Wohnbeihilfe

Antragsstellung erfolgt beim zuständigen Magistrat bzw. der Gemeinde. Der Antragssteller muss der Hauptmieter der Wohnung sein, sowie diese als Hauptwohnsitz angegeben haben.

Die Sozialbroschüre der ÖH

Wir möchten dir mit dieser Broschüre wichtige Informationen zum Thema "Was Studierenden zusteht!" zu Verfügung stellen, um dir den Studienalltag zu erleichtern.

Das Studieren ohne jegliche finanzielle Hilfsmittel ist leider sehr schwer geworden, weshalb wir die Förderungen in Form einer Broschüre zusammengestellt haben, damit du einen Überblick bekommen kannst.

Sozialbroschüre herunterladen (PDF)

Ausländische Studierende

Hier findest du eine Vielzahl an Informationen speziell für ausländische Studierende, die auf den Artikeln des AusländerInnen-Referats basieren.

Arbeitsbewilligung

Ausländische Studierende, die in Österreich eine Arbeit aufnehmen wollen, brauchen

  • eine Arbeitsbewilligung und
  • eine Aufenthaltserlaubnis.

Sonderregelungen bestehen für Bürger aus den EWR und den neuen EU Mitgliedsstaaten.

Nicht-EWR-Länder (Drittstaaten)

Für ausländische Studierende aus nicht EWR-Ländern besteht die Möglichkeit, in Österreich zumindest ein wenig zu arbeiten und somit einen Teil des Lebensunterhaltes selbst zu verdienen. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass keinesfalls erlaubt ist das Studium hauptsächlich durch Arbeiten in Österreich zu finanzieren. Das heißt, dass der größte Teil der Mittel, die für den Lebensunterhalt notwendig sind, immer noch von dritter Seite kommen muss.

Achtung: Die Verletzung der im Folgenden erklärten Vorschriften kann zu hohen Strafen (z.B. Verlust des Aufenthaltsrechts) führen. Im Zweifelsfall kontaktiere das AMS (http://www.ams.or.at) bevor du eine Arbeit annimmst.

Für Ausländische Studierende mit einer Aufenthaltserlaubnis (zwecks Ausbildung) bestehen drei Möglichkeiten, in Österreich zu arbeiten:

  • Werkverträge: Mit selbständigen Arbeiten auf Werkvertragsbasis kann man das ganze Jahr über arbeiten. Aber bitte beachte, dass keine (verschleierte) unselbstständige Tätigkeit vorliegt.
  • Befristete unselbstständige Arbeit: Unselbstständiges Arbeiten mit einer Beschäftigungsbewilligung für Saisonarbeit (= befristet beschäftigter Fremder) darf für höchstens drei Monate pro Kalenderjahr (nicht unbedingt in den Ferien) ausgestellt werden. Um diese Art der Arbeit ausüben zu können muss eine Verordnung des Arbeitsministeriums vorliegen, welche besagt, dass in dem erwünschten Arbeitsbereich eine Bewilligung erteilt werden darf.
  • Geringfügige Arbeit: Mit einer unselbständigen Arbeit mit einer Beschäftigungsbewilligung für geringfügige Arbeit kann man das ganze Jahr arbeiten, jedoch nicht mehr als 333,16 Euro pro Monat verdienen. Für Teilzeitarbeiter und für Personen, die weniger als fünf Jahre in Österreich sind ist es allerdings fast unmöglich, eine solche zu bekommen, da in Österreich das Prinzip des InländerInnenvorranges gilt. Dies bedeutet, dass das AMS prüft ob eine inländische (oder niedergelassene ausländische) Arbeitskraft für diesen konkreten Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Ist dies nicht der Fall, darf erst die Beschäftigungsbewilligung erteilt werden.

Achtung!

Für Studierende aus Kroatien, Australien, Neuseeland, USA, Kanada Argentinien, Brasilien, Japan, Rumänien und Bulgarien gilt, dass zwar die Einreise zu touristischen Zwecken sichtvermerksfrei erfolgen kann, jedoch bei Erwerbstätigkeit über einen Aufenthaltstitel verfügt werden muss.

Studierende aus der Türkei, Serbien und Montenegro, Bosnien, Albanien, Mazedonien, Russische Föderation, Tunesien, Ägypten, Südafrika und Thailand dürfen nicht ohne Einreise- oder Aufenthaltstitel nach Österreich einreisen.

EWR-Länder

EWR-BürgerInnen brauchen für einen Aufenthalt in Österreich keinen Einreise- und keinen Aufenthaltstitel mehr (= Niederlassungsfreiheit). Weiters wird auch keine Arbeitsbewilligung zur Ausübung einer unselbständigen Erwerbstätigkeit benötigt.

Neue EU-Staaten

BürgerInnen aus den neuen EU-Staaten benötigen für einen Aufenthalt in Österreich keinen Einreise- und Aufenthaltstitel mehr (= Niederlassungsfreiheit). Zur Arbeitsaufnahme in Österreich brauchen sie während der Übergangsfrist (bis Mai 2011) weiterhin eine Arbeitsbewilligung.
Nach Abschluss des Studiums?

Studierende mit einer in Österreich abgeschlossenen Universitätsausbildung können eine Niederlassungsbewilligung (für ein Jahr) erhalten, wenn sie als „Schlüsselkraft“ definiert sind. Eine Schlüsselkraft ist eine Ausländerin oder ein Ausländer mit besonderen, am inländischen Arbeitsmarkt nachgefragten, beruflichen Qualifikation.

Weitere Informationen

Finanzielle Unterstützungen

Informationen zu Studienbeihilfe, Familienbeihilfe, Alpen-Adria-Stipendium und Sozialfond für ausländische Studierende.

Zu Informationszwecken kannst du gleich eine Abfrage beim interaktiver Sozialberater der ÖH-Klagenfurt durchführen und herausfinden welche finaziellen Unterstützungen für dich relevant sind: --> http://143.205.174.183/oeh/index.jsp

Studienbeihilfe

Die Höhe der Studienbeihilfe hängt vom eigenen Einkommen, Einkommen der Eltern und Ehepartner, Angaben zu Geschwistern etc. ab. Die Studienbeihilfe beträgt höchstens EUR 606,- monatlich.

Studenten, die die folgenden Vorraussetzungen erfüllen können Studienbeihilfe erhalten:

a) Österreichische StaatsbürgerInnen und EWR-Staatsbürgerinnen:

  • Kinder von Eltern mit EWR StaatsbürgerInnenschaft, die (ca. 2 Jahre) in Österreich berufstätig sind – sofern die AntragsstellerIn in Österreich lebt und studiert.
  • Studierende, die vor dem Studium ca. 2 Jahre in Österreich gearbeitet haben, können unabhängig vom Aufenthaltsort der Eltern Studienbeihilfe beziehen. Die AntragstellerIn darf nicht zu Studienzwecken nach Österreich gekommen sein.

b) Ausländische StaatsbürgerInnen und Staatenlose:

die vor der Aufnahme des Studiums gemeinsam mit wenigstens einem Elternteil zumindest durch 5 Jahre in Österreich unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig waren und in Österreich während dieses Zeitraumes den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen hatten.

c) Konventionsflüchtlinge (nach Genfer Konvention)

Die benötigten Antragsformulare findest du unter http://www.stipendium.at/stbh/180.html

Kontakt

Studienbeihilfenbehörde Klagenfurt
Bahnhofstraße 9
9020 Klagenfurt

Tel.: 0463/51 46 97
Fax: 0463/509200
E-mail: stip.klf(at)stbh.gv.at
Web: http://www.bmbwk.gv.at/universitaeten/index.xml

Familienbeihilfe

Anspruch auf Familienbeihilfe haben grundsätzlich Eltern für ihre Kinder, wenn diese auch zum Haushalt der Person gehören und wenn einer der folgenden Punkte erfüllt ist.

a) Österreichische StaatsbürgerInnen

b) Ausländische StaatsbürgerInnen

  • die sich seit mindestens 60 Kalendermonaten ständig im Inland aufhalten.
  • Die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, im Inland länger als drei Monate beschäftigt sind und aus dieser Beschäftigung Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit oder infolge einer solchen Beschäftigung Bezüge aus der gesetzlichen Krankenversicherung im Inland beziehen.

sofern dies in einem zwischenstaatlichen Abkommen vorgesehen ist.

c) Staatenlose und anerkannte Flüchtlinge (nach Genfer Konvention)

Wichtig: Wer Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe hat, hat keinen Anspruch auf Familienbeihilfe.

Die Kinderbeihilfe für ein Kind beträgt 152,70 € monatlich. Wird für zwei Kinder die Familienbeihilfe bezogen, erhöht sich der Gesamtbetrag an Familienbeihilfe um monatlich 12,8 €. Wird für drei oder mehrere Kinder Familienbeihilfe bezogen, so erhöht sich Betrag um monatlich 25,5 € pro Kind.

Weitere Informationen und die benötigen Antragsformulare findest du auf der Website des Bundesministeriums für soziale Sicherheit.

Alpen-Adria-Stipendium

Dieses Stipendium wird an ausländische Studierende aus dem Alpen-Adria-Raum und aus dem erweiterten südosteuropäischen Raum vergeben, d.h. an ordentliche Studierende der Universität Klagenfurt, die Angehörige folgender Staaten sind: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Mazedonien (ehemalige jugoslawische Republik), Rumänien, Serbien und Montenegro.

Das Stipendium wird immer im Wintersemester ausgeschrieben und bezieht sich auf die erbrachte Leistung der vergangenen zwei (bzw. ein) Semester (Leistungszeitraum). Das Stipendium beträgt für ein Studienjahr mindestens 730€ und höchstens 1500€.

Voraussetzungen: Die Antragstellerin/der Antragsteller

  • muss mindestens 30 ECTS-Anrechnungspunkte erreicht haben,
  • muss ordentliche Studierende der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt sein oder im letzten Studienjahr ein ordentliches Studium positiv abgeschlossen haben,
  • darf nicht in den Semestern des Leistungszeitraumes an einer anderen österreichischen Universität zu einem ordentlichen Studium gemeldet gewesen sein.

Das Antragsformular bekommst du im ÖH Service Center oder in der Studienabteilung. Abzugeben ist es wieder in der Studienabteilung.

Sozialfond

Der Sozialfond "Studienbeiträge" für in- und ausländische Studierende der Universität Klagenfurt dient der Förderung von sozial besonders bedürftigen Studierenden, für die die Studienbeiträge eine Hürde für das Studium darstellen und die von keiner anderen Stelle eine Unterstützung bekommen. Gewährt werden Unterstützungen zur Überbrückung finanzieller Notlagen. Die Höhe der finanziellen Unterstützung kann nicht höher als der eingezahlte Studienbeitrag sein.

Die Antragsformulare für den Sozialfond bekommst du im ÖH Service Center oder in der Studienabteilung.

Abgabefristen: Wintersemester 15.12.
Sommersemester 15.05.

Krankenversicherung für AusländerInnen

Der Abschluss einer Krankenversicherung ist unbedingt erforderlich und eine Voraussetzung für die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung in Österreich.


Studentische Krankenversicherung

Voraussetzungen um diese Versicherung in Anspruch zu nehmen:

  • Ordentlicher Wohnsitz in Österreich
  • Mindeststudiendauer plus ein Semester pro Studienabschnitt darf nicht um mehr als 4 Semester überschritten werden (z. B. Studiendauer 8 Semester, 2 Abschnitte ergibt höchstens 8+2+4=14 Semester)
  • Jährliches Einkommen nicht höher als € 5.814
  • Kein abgeschlossenes Studium
  • Studium nicht öfter als 2 Mal gewechselt

ACHTUNG! Außerordentliche Studierende können sich nur versichern lassen, wenn sie am Vorstudienlehrgang oder an einem anderen Vorbereitungskurs auf das ordentliche Studium teilnehmen.

Für die Anmeldung brauchst du:

  • Antragsformular
  • Reisepass
  • Zulassungs- oder Fortsetzungsbestätigung
  • Meldezettel
  • Studienbuchblatt
  • Für außerordentliche Studierende: Gegebenenfalls die Besuchbestätigung des Vorstudienlehrgangs und den Zulassungsbescheid der Universität

Die Versicherung beginnt mit dem auf die Antragstellung folgenden Tag. Die studentische Krankenversicherung kostet derzeit € 23,26 (Stand April 2008)

Die studentische Selbstversicherung endet:

  • Mit dem Wegfall der Voraussetzungen,
  • Mit dem Ende des Kalendermonates in dem du den Austritt erklärt hat,
  • Nach dem Ende des dritten Kalendermonates nach Studienende
  • Sobald zwei fällig gewordene Beiträge nicht entrichtet wurden. Wenn das passiert, kannst du dich erst nach sechs Monaten wieder versichern!

WICHTIG: Für die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung ist eine Versicherung notwendig, daher empfiehlt sich (für die Dauer dieser sechs Monate) ein sofortiger Vertragsab¬schluss mit anderen Versicherungsträgern! Achte immer darauf, die Krankenversiche¬rung pünktlich einzuzahlen!

ACHTUNG! Bis 31. Dezember jeden Jahres ist eine gültige Fortsetzungsbestätigung bei der Gebietskrankenkasse einzureichen, welche für das gesamte Studienjahr den Nachweis erbringt, dass du als ordentlicheR StudierendeR an einer österreichischen Universität berechtigt bist, das Studium fortzusetzen.

In der studentischen Selbstversicherung ist es auch möglich, den/die EhepartnerIn und deine Kinder mitzuversichern.

VORSICHT: Wenn du vorübergehend einen Ferienjob oder einen Nebenjob hast, in dem du pflichtversichert in der Krankenversicherung bist, musst du nachher die studentische Selbstversicherung wieder neu anmelden! Sie tritt nicht automatisch wieder in Kraft, und die Gebietskrankenkasse informiert dich auch nicht darüber, dass du nicht mehr versichert bist!

Kontakt:
GKK Kärnten
Kempfstraße 8
9021 Klagenfurt
Tel: +43 (0)463 5855 -319 oder -320

Allgemeine Selbstversicherung

Kommt für dich die studentische Selbstversicherung nicht in Frage, so besteht die Möglichkeit eine allgemeine (freiwillige) Selbstversicherung abzuschließen.

Die Versicherung kostet derzeit etwa € 333,59 (Stand April 2008). Bei geringen Einkommen kann ein Antrag auf Herabsetzung gestellt werden. Der Beitrag kann jedoch über gesonderten Antrag und unter Vorlage der entsprechenden Nachweise (z.B. Steuerbescheid, Lohnzettel, Sparbuch, Nachweis über Unterhaltszahlungen) herabgesetzt werden, soweit es nach den wirtschaftlichen Verhältnissen begründet erscheint.

Die Herabsetzung wirkt ab dem Beginn der Versicherung, wenn der Antrag gleichzeitig mit dem Antrag auf Selbstversicherung gestellt wird, sonst ab dem auf die Antragstellung folgenden Monats Ersten; die Herabsetzung wirkt bis zum Ablauf des nächstfolgenden Kalenderjahres.

ÖH-Unfallversicherung

Als Mitglied der Österreichischen HochschülerInnenschaft bist du im Rahmen des Versicherungspaketes im Bereich der Universität unfall- und haftpflichtversichert. Wenn du Leistungen aus diesen Versicherungen in Anspruch nehmen willst, so musst du den jeweiligen Unfall oder Schadensfall unverzüglich melden.

Studienbeitrag für ausländische Studierende

Wie viel muss ich bezahlen?

Unter folgendem Link kommst du zum Studiengebührenrechner der ÖH für ausländische Studierende:

http://oeh4.oeh.ac.at/auslrech/

    Weitere Informationen zum Studienbeitrag kannst du hier nachlesen:

  1. In Österreich sind von ordentlichen und außerordentlichen Studierenden aus Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien und Nordirland, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Österreich, Schweden, der Schweiz, der Slowakei, Slowenien, Spanien, der Tschechischen Republik, Ungarn sowie Zypern Studienbeiträge in Höhe von € 363,36 und Studierendenbeiträge (ÖH-Beiträge) in Höhe von € 15,36 pro Semester zu entrichten. Bei Durchführung der Zulassung bzw. Rückmeldung innerhalb der Nachfrist erhöht sich der Studienbeitrag um 10%.
  2. Studierenden, die eine Staatsangehörigkeit eines der am wenigsten entwickelten Länder im Sinne der DAC-Liste haben, ist der Studienbeitrag erlassen. Lediglich der Studierendenbeitrag (ÖH-Beitrag) in Höhe von € 14,86 muss bezahlt werden. Das sind Studierende aus Afghanistan, Angola, Bangladesch, Benin, Bhutan, Burkina Faso, Burundi, Kambodscha, Kap Verde, Zentralafrikanische Republik Tschad, Komoren, Kongo (Demokratische Republik), Dschibuti, Äquatorialguinea, Eritrea, Äthiopien, Gambia, Guinea, Guinea-Bissau, Haiti, Kiribati, Laos (Demokratische Volksrepublik), Lesotho, Liberia, Madagaskar, Malawi, Malediven, Mali, Mauretanien, Mosambik, Myanmar, Nepal, Niger, Ruanda, Samoa, Sao Tome und Principe, Senegal, Sierra Leone, Salomonen, Somalia, Sudan, Tansania (Vereinigte Republik), Timor-Leste, Togo, Tuvalu, Uganda, Vanuatu, Jemen, Sambia.
  3. Alle anderen Staatsangehörigen haben den Studienbeitrag in Höhe von € 726,72 und den Studierendenbeitrag (ÖH-Beitrag) in Höhe von € 14,86 pro Semester zu bezahlen. Bei Durchführung der Zulassung bzw. Rückmeldung innerhalb der Nachfrist erhöht sich der Studienbeitrag um 10%.

Wie bekomme ich den Studienbeitrag zurück?

1. Der Erlass des Studienbeitrages ist vorgesehen für

  • Konventionsflüchtlingen
  • Begünstigte nach dem Opferfürsorgegesetz 1947.
  • Ausländische Studierende, die nachweislich das Semester im Rahmen von transnationalen EU-, staatlichen oder universitären Mobilitätsprogrammen absolvieren (Erasmus, Sokrates etc.).
  • Ausländische Studierende, deren Heimatstaat österreichischen Studierenden die Studiengebühren erlässt.

Beachte, dass ein Antrag, der in der Studienabteilung erhältlich ist, notwendig ist und die RektorIn über die Befreiung auf Antrag des/der Studierenden im Rahmen des Zulassungsverfahrens entscheidet. Weiters ist auf jeden Fall der ÖH-Beitrag zu bezahlen.

2. Studienzuschuss

StudienbeihilfenbezieherInnen bekommen den Studienbeitrag zur Gänze ersetzt. Studierende, die keinen Anspruch auf die Rückerstattung des einbezahlten Studienbeitrages haben, können auf Antrag der Studienbeihilfenbehörde "Studienzuschuss" (ganz oder teilweise refundierter Studienbeitrag) beziehen. Bei nachgewiesener Entrichtung des Studienbeitrages erhalten sie je Semester den Studienzuschuss in Form einer Einmalzahlung.

3. Sozialfond

Der Sozialfonds „Studienbeiträge“ für in- und ausländische Studierende der Universität Klagenfurt dient der Förderung von sozial besonders bedürftigen Studierenden, für die die Studienbeiträge eine Hürde für das Studium darstellen und die von keiner anderen Stelle eine Unterstützung bekommen. Gewährt werden Unterstützungen zur Überbrückung finanzieller Notlagen. Die Höhe der finanziellen Unterstützung kann nicht höher als der eingezahlte Studienbeitrag sein.

Die Antragsformulare für den Sozialfond bekommst du im ÖH Service Center oder in der Studienabteilung.

Abgabefristen: Wintersemester: 15.12.
Sommersemester 15.05.

Zulassungsbedingungen für ein Studium an der AAU

Für ausländische Staatsangehörige und Staatenlose gilt die besondere Zulassungsfrist. Sie endet bei Antragstellung für das Wintersemester am 1. September, bei Antragstellung für das Sommersemester am 1. Februar. Die Anträge müssen vor Ende dieser Frist vollständig in der Studienabteilung einlangen.

Einzureichende Unterlagen für den Antrag

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Nachweis der allgemeinen Universitätsreife (Abschlusszeugnis der höheren Schule mit sämtlichen Gegenständen und Noten)
  • Bestätigung über die Erfüllung der studienspezifischen Zulassungsvoraussetzungen einschließlich des Rechts zur unmittelbaren Zulassung zum Studium im Ausstellungsland der Urkunde über die allgemeine Universitätsreife (gilt nicht für EU-Staaten)
  • Gegebenenfalls Nachweis über bereits absolvierte Universitätsstudien
  • Lebenslauf in deutscher oder englischer Sprache

Alle Dokumente sind im Original, versehen mit den für die Verwendung in Österreich erforderlichen Beglaubigungsvermerken, vorzulegen. Den fremdsprachigen Dokumenten sind amtlich beglaubigte deutsche oder englische Übersetzungen beizuschließen.

Bewerber, die ihre Anträge innerhalb der besonderen Zulassungsfrist vollständig eingebracht haben, erhalten vor Beginn der allgemeinen Zulassungsfrist eine bescheidmäßige Erledigung des Rektors.

Die Aufnahme für das gewählte Studium kann nur aufgrund eines positiven Bescheides erfolgen.

Ausnahmen von der besonderen Zulassungsfrist

  • Staatsangehörige einer Vertragspartei des EU-Beitrittsvertrages oder einer Vertragspartei des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum.
  • Ausländische Staatsangehörige und Staatenlose, die eine auf höchstens zwei Semester befristete Zulassung aufgrund von Austauschprogrammen, oder nach Absolvierung eines ausländischen Studiums im Ausmaß einer ersten Diplomprüfung des gewählten Studiums anstreben.
  • Ausländische Staatsangehörige, die aufgrund der Personengruppenverordnung den österreichischen Studierenden gleichgestellt sind.

In diesem Fall kann die Zulassung zu einem Studium während des Sommersemesters 2006 zu folgenden Fristen durchgeführt werden:

  • Allgemeine Zulassung: 20.02.2006 - 24.03.2006
  • Nachfrist: 27.03.2006 - 30.04.2006

Nähere Informationen zur erstmaligen Zulassung und die dafür erforderlichen Dokumente und Formulare findest du auf der Website der Studienabteilung.