Informationen zum neuen Doktoratsstudienplan und zur ECTS-Regelung

Tags:

Mit der Umstellung auf das ECTS-Punktesystem und einen neuen Studienplan ergeben sich auch für Doktoratsstudierende Fragen, die wir an dieser Stelle beantworten wollen.

Wie viele ECTS-Punkte sind im Studienplan vorgesehen?

Im Studienplan § 3 Abs. 3 steht:

"Dissertanten bzw. Dissertantinnen werden durch fachlich zuständige Universitätslehrer bzw. -lehrerinnen individuell betreut. Zusätzlich haben sie während des Doktoratsstudiums nach einem zwischen Studierenden und dem Betreuer bzw. der Betreuerin vereinbarten individuellen Curriculum Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 24 ECTS-Anrechnungspunkte (12 Semesterstunden) zu absolvieren.

a) Pflichtfächer:

Pflichtfächer sind speziell für Doktoratsstudien vorgesehene Seminare (Dissertanten- und Dissertantinnenseminare) im Umfang von 8 ECTS-Anrechnungspunkten (4 Semesterstunden). Die Seminare geben den Doktoranden Gelegenheit zur Präsentation und Diskussion ihrer Arbeit.

b) Wahlfächer:

Wahlfächer sind Lehrveranstaltungen im Umfang von 16 ECTS-Anrechnungspunkten (8 Semesterstunden). Die Auswahl der Lehrveranstaltungen erfolgt nach Maßgabe des Themas der Dissertation und in Abstimmung mit dem Betreuer bzw. der Betreuerin."

Nach welcher Maßeinheit muss ich mein Doktoratsstudium planen? Nach ECTS-Punkten oder wie bisher nach Semesterwochenstunden?

Ob du dein Studium nach ECTS-Punkten oder nach Semesterwochenstunden studierst, ist in der praktischen Umsetzung egal. Die angerechneten ECTS-Punkte werden im neuen Studienplan immer anhand der Semesterwochenstunden der Lehrveranstaltungen berechnet. Es gilt der Modus, der im Studienplan § 3 Abs. 2 festgelegt ist:

"Jeder Semesterstunde eines Doktoratsstudiums an der Universität Klagenfurt entsprechen 2 ECTS-Anrechnungspunkte."

Beispiel: Auch wenn du eine Lehrveranstaltung mit im ZEUS angegebenen 10 ECTS-Punkten absolvierst, die 2 Semesterwochenstunden umfasst, erhältst du nur 4 ECTS-Punkte. Die Anzahl deiner ECTS-Punkte wird immer mit dem Modus (Semesterwochenstunden x 2) neu berechnet!

Uns ist es darüber hinaus wichtig zu betonen, dass diese Umrechnung nicht dem Grundgedanken des ECTS-Creditsystems entspricht. Dieses System geht davon aus, den Arbeitsaufwand von Studierenden zu bewerten bzw. vorzugeben. Einem ECTS-Punkt entspricht ein zeitlicher Aufwand für die Studierenden (inkl. Vor- und Nachbereitung außerhalb der Lehrveranstaltung) im Ausmaß von 25 Stunden. Die Studierendenvertreterinnen und –vertreter der ÖH bemühen sich in den Kommissionen weiter darum, dass sich der ECTS-Gedanke in den Köpfen der Entscheidungsträger verankert und mit einer korrekten Anwendung die europaweite Vergleichbarkeit von Studien ermöglicht.

Welche Einreichformulare muss ich für den neuen Studienplan verwenden?

Die einzelnen Doktoratsstudien (Naturwissenschaften, Philosophie, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, Technische Wissenschaften) haben einen neuen gemeinsamen Studienplan und ein gemeinsames Einreichformular. Alle Informationen dazu bietet die Studienabteilung (http://www.uni-klu.ac.at/studabt/inhalt/292_462.htm) an.

Hier findest du auch die alten Einreichformulare (2001, 2003). Bei den alten Studienplänen gelten noch die Semesterwochenstunden als zentrale Maßeinheiten, und es bestehen für die einzelnen Fachbereiche unterschiedliche Anforderungen.

Wie entscheide ich, welche Lehrveranstaltungen ich auswähle und zu welchem Fach zuordne?

Der Studienplan sieht vor, dass das Doktoratsstudium „nach einem zwischen Studierenden und dem Betreuer bzw. der Betreuerin vereinbarten individuellen Curriculum“ zu studieren ist. Die Auswahl der Fächer besprichst du also am besten rechtzeitig mit deiner Betreuungsperson.

Wie lange habe ich noch Zeit, um mein Doktoratsstudium nach dem alten Studienplan abzuschließen?

Selbstverständlich gibt es Übergangsfristen, innerhalb derer du dein Studium noch nach dem alten Studienplan abschließen kannst. Die Übergangsfrist wird wie folgt berechnet:

Mit dem Inkrafttreten eines neuen Studienplans beginnt der Übergangszeitraum. Für das Doktoratsstudium beträgt die Länge der Übergangsfrist fünf Semester (vier Semester „Regelstudiendauer“ plus ein Toleranzsemester). Mit den alten Studienplänen, die am 1. Oktober 2005 durch den neuen Plan ersetzt wurden, kann noch bis zum Ende des WS 2007/2008 das Doktoratsstudium abgeschlossen werden.

Achtung: Die Übergangsfrist gilt nur dann, wenn du durchgehend inskribiert bleibst. Bei einer Studienunterbrechung wirst du beim Studieneintritt automatisch dem aktuellen Studienplan unterstellt.

Für Fragen stehen wir dir gerne unter doktorat@oeh-klagenfurt.at zur Verfügung.

Bisher keine Bewertungen vorhanden