Auslaufen der Übergangsfrist für das Diplomstudium!

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Liebe Studierende der Diplomstudien!

Gemäß den Übergangbestimmungen des Bachelorstudiums Angewandte Betriebswirtschaft (SKZ 518) könnt ihr das Diplomstudium nur binnen einer festgelegten Übergangsfrist fortsetzen und beenden. Wenn du den 1. oder 2. Abschnitt nicht fristgerecht beendest, wirst du dem Bachelorstudium Angewandte Betriebswirtschaft bzw. Wirtschaft und Recht unterstellt.

Da wir leider keine erneute Verlängerung der Frist erreichen konnten endet die Übergangsfrist für den 1. Abschnitt am 30. November 2008!

In besonderen Härtefällen kann aber der Studienrektor auf deinen Antrag die Übergangsfrist zusätzlich erstrecken (siehe § 20 Abs. 2, Satzung Teil B), wodurch du länger Zeit hättest deinen Studienabschnitt zu beenden.

Dies bedeutet

  • Wenn du den 1. Abschnitt vor dem 30. November beendest, wird die Frist für den 2. Studienabschnitt um 8 Semester (5 Semester Regelstudiendauer + 3 Toleranzsemester + Nachfrist des Folgesemesters) verlängert.
  • Wenn du den 1. Abschnitt nicht fristgerecht beendest wird du für das weitere Studium dem Bachelorstudium unterstellt.

Weitere Informationen:

  • Bei einer Unterstellung in die Bachelorstudien werden die abgelegten Prüfungen entsprechend der Äquivalenztabelle angerechnet
  • Eine Beurlaubung verursacht keine Verlängerung der Übergangsfrist

Für Rückfragen stehen wir dir unter abw@oeh-klagenfurt.at oder
für das Diplomstudium Frau Stippich (Tel. 0463/2700-9129)
für das Bachelorstudium Frau Krainbucher (Tel. 0463/2700-9126)
zur Verfügung

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