Studieren und Wohnen
Gerade Studierende verfügen oft über sehr wenig Erfahrung am Wohnungsmarkt. Deswegen ist es immer von Vorteil, vor der Unterzeichnung eines Mietvertrages fachkundige Beratung in Anspruch zu nehmen.
Was ist ein Mietvertrag?
Ein Mietvertrag ist eine Vereinbarung zwischen einem/-r VermieterIn und einem/-r Wohnungssuchenden. Der Mietvertrag unterliegt grundsätzlich der Vertragsfreiheit und kann schriftlich wie mündlich abgeschlossen werden. Befristungen müssen jedoch schriftlich fixiert werden.
Kosten beim Abschluss eines Mietvertrages
Beim Abschluss fallen (unter Umständen) bestimmte finanzielle Belastungen an:
- Vergebührung des Mietvertrages (Schriftliche Mietverträge unterliegen der Gebührenplicht)
- Kaution (Wie hoch diese sein soll, hängt von der/dem Vermieter ab. Üblicherweise werden 3 Bruttomonatsmieten gefordert. Dieser Betrag wird nach Ende des Mietverhältnisses zurückgezahlt. Natürliche Abnützungserscheinungen übernimmt- sofern nicht anders im Vertrag geregelt- der/die VermieterIn.)
- Ablöse (Dies ist eine einmalige Zahlung. Die Übergabe des Geldes sollte auf alle Fälle quittieren lassen und am besten einen Zeugen/ eine Zeugin mitnehmen. Solche Zahlungen können innerhalb von zehn Jahren zurückgefordert werden.
- MarklerInnenprovision (Die Provision berechnet sich aus der Nettomiete + Betriebskosten. Heizkosten oder die 10%ige Umsatzsteuer auf die Nettomiete dürfen nicht für die Berechnung der Provision herangezogen werden.)
- Mietvertragserrichtungskosten
Kündigungsschutz
Dein Mietvertrag kann nur unter bestimmten gesetzlichen Kündigungsgründen vor Ablauf der ausgemachten Frist gekündigt werden. Diese sind:
- Nichtbenützung der Wohnung
- Tod des/der Hauptmieters/Hauptmieterin
- Untervermietung gegen ein übermäßiges Entgelt
- Gänzliche Untervermietung
- Nichtbezahlung der Miete (ab einem Rückstand von 8 Tagen)
- Nachteiliger Gebrauch des Mietgegenstandes
- Baubehördliche Bewilligung zum Abbruch
Kündigungsfristen
Unbefristete Mietverträge können jederzeit, meist mit der normalen gesetzlichen Kündigungsfrist von einem Monat aufgekündigt werden. Allerdings ist zu beachten, dass eventuell im Mietvertrag andere Fristen vereinbart wurden.
Bei befristeten Mietverträgen sind beide Seiten an den Endtermin gebunden. Gilt das Mietrechtsgesetz (MRG), kannst du als MieterIn das befristete Mietverhältnis nach Ablauf eines Jahres, danach jederzeit, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten, jeweils zum Letzten eines Monats aufkündigen.
Gilt das MRG nicht, so gibt es kein gesetzliches Kündigungsrecht und es muss im Mietvertrag ausverhandelt werden.
Förderungen
Unterstützungen und Förderungen von MieterInnen sind in Österreich Ländersache. Dementsprechend findest du nähere Informationen auf der Homepage der jeweiligen Landesregierung oder schreib eine Mail an deine ÖH unter soziales@oeh-klagenfurt.at.
- Wohnbeihilfe
- Mietzinsbeihilfe des Finanzamtes
- Sozial- und Wohnfonds der ÖH
- Geförderter Wohnbau
- Genossenschaftswohnungen
- Studierendenheime
| Anhang | Größe |
|---|---|
| Studieren und Wohnen_März 2009.pdf | 681.54 KB |
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