Studienbeihilfe beantragen

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Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

der Antrag auf Studienbeihilfe muss innerhalb der Antragsfrist gestellt werden. Diese ist in jedem Semester gleich:

Wintersemester: 20. September bis 15. Dezember
Sommersemester: 20. Februar bis 15. Mai

Wenn der Antrag außerhalb der Antragsfrist gestellt wird, ist noch nicht alles verloren. aber die Zuerkennung erfolgt erst ab dem der Antragsstellung folgenden Monat (und nicht mehr für das ganze Semester). Wenn du knapp vor dem Ende der Antragsfrist noch nicht alle Unterlagen beisammen hast, dann schick einfach nur das Datenblatt mit deinen Angaben- die restlichen Unterlagen kannst du noch nachreichen.

Das Sozialreferat empfiehlt auf jeden Fall einen Antrag zu stellen. Auch wenn bei dir kein Anspruch besteht, könnte zumindest die Rückerstattung der Studiengebühren möglich sein.
Sollte dir die Studienbeihilfebehörde einen negativen Bescheid ausstellen, lässt sich zumindest der Betrag herauslesen, den deine Eltern leisten müssten.

Du hast drei Möglichkeiten Studienbeihilfe zu beantragen:
- Online- Antrag auf www.stipendium.at
- Antrag per Post/Fax (Formulare findest du auf www.stipendium.at)
- Antragstellung vor Ort (Studienbeihilfebehörde; Bahnhofstraße 9; 9020 Klagenfurt)

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