Abschaffung der Studiengebühren - Ab SOMMERSEMESTER 2009
Keine Studiengebühren zahlen:
- Österreichische StaatsbürgerInnen
- EU- BürgerInnen
- Nicht EU- BürgerInnen bei Vorliegen eines völkerrechtlichen Vertrages zur Gleichbehandlung
Studiengebühren zahlen:
- Nicht EU- BürgerInnen
- Studierende, die über die „vorgesehene Studienzeit“ (Mindeststudienzeit pro Abschnitt plus 2 Toleranzsemester) studieren
Wenn man einen Abschnitt in der Mindeststudienzeit absolviert, kann man ein Toleranzsemester in den neuen Abschnitt mitnehmen.
Keine Studiengebühren zahlen – auch bei Überschreitung der vorgesehen Studienzeit:
a.) Befreiung für alle Studierende
- Während der Teilnahme an Mobilitätsprogramm
- Während der Absolvierung von verpflichtenden Auslandssemestern
- Von AusländerInnen bei einem Abkommen über den gegenseitigen Erlass von Studiengebühren
- Von Studierenden aus Entwicklungsländern, solange sie in der Studienbeitragsverordnung aufgeführt sind
b.) Befreiung für ÖstereicherInnen, EU- InländerInnen und Gleichgestellte
- Studierende, die nachweislich mindestens 2 Monate durch Krankheit am Studium gehindert wurden
- Studierende, die nachweislich mindestens 2 Monate durch Schwangerschaft am Studium gehindert wurden
- Studierende, die sich in den betreffenden Semestern überwiegend Kinder unter 7 Jahren erzogen haben bzw. sich dem Schuleintritt ihrer Kinder gewidmet haben
- Studierende, die im Kalenderjahr vor dem Semesterbeginn zumindest die 14fache Geringfügigkeitsgrenze durch Erwerbstätigkeit verdient haben
- Studierende mit mind. 50%iger Behinderung
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