Meldepflicht in Österreich
Verfasst von ÖH-AusländerInn... am 10. November 2008 - 0:00.
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In Österreich muss man sich nach der Einreise bzw. Quartierwechsel innerhalb von drei Werktagen beim zuständigen Meldeamt an- oder ummelden.
Zuständige Behörde Klagenfurt:
Meldeamt
Kumpfgasse 20
9010 Klagenfurt
Tel.: +43 (0)463 537-4602
Fax: +43 (0)463 537-6290
E-Mail: meldeamt@klagenfurt.at
Mitzubringende Dokumente
- Lichtbildausweis, aus dem die Staatsan¬gehörigkeit hervorgeht
- Reisepass
- (Geburtsurkunde)
- Meldezettel, erhältlich direkt in der Meldebehörde
HINWEISE: Der Meldezettel muss vom Vermieter unterschrieben sein.
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