Meldepflicht in Österreich

Tags:

In Österreich muss man sich nach der Einreise bzw. Quartierwechsel innerhalb von drei Werktagen beim zuständigen Meldeamt an- oder ummelden.

Zuständige Behörde Klagenfurt:
Meldeamt
Kumpfgasse 20
9010 Klagenfurt
Tel.: +43 (0)463 537-4602
Fax: +43 (0)463 537-6290
E-Mail: meldeamt@klagenfurt.at

Mitzubringende Dokumente

  • Lichtbildausweis, aus dem die Staatsan¬gehörigkeit hervorgeht
  • Reisepass
  • (Geburtsurkunde)
  • Meldezettel, erhältlich direkt in der Meldebehörde

HINWEISE: Der Meldezettel muss vom Vermieter unterschrieben sein.

Bisher keine Bewertungen vorhanden