Mobilitätsstipendium

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Mit dem Mobilitätsstipendium können Studierende seit dem Wintersemester 2008/09 auch für Ausbildungen, die sie zur Gänze an einer Universität, Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule in einem EWR-Staat außerhalb Österreichs oder in der Schweiz absolvieren, eine finanzielle Förderung bekommen.

Die Voraussetzungen für den Erhalt bzw. die Höhe des Stipendiums orientieren sich im Wesentlichen an den Kriterien für die Studienbeihilfe.

Näheres über die Vergaberichtlinien findet ihr im Anhang.

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