Informationen zur Studienbeihilfe (zu den verschiedenen Zeiträumen und Fristen )

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Da die Zeiträume der Erklärung, des Bezuges und des Betrachtungszeitraumes für die abschließende Berechung nicht gleich sind, kommt es immer wieder zu Missverständnissen. Der Zusammenhang zwischen Antragstellung, Bezugszeitraum, Erklärungszeitraum und abschließende Berechnung hängt vor allem vom Zeitpunkt der Antragstellung ab.

Die Studienbeihilfenhörde hat eine tabellarische und grafische Ausarbeitung zu dieser Thematik erstellt, die hier als PDF-Dokument verfügbar ist.

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