E-Voting, Deine Stimme zählt - aber nur vielleicht!

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Eines der aktuellsten und meist umstrittenen Themen bei der ÖH Wahl 2009 ist E-Voting. Herr BM Hahn will gegen den Widerstand der Österreichischen HochschülerInnenschaft und dem Großteil der politischen Parteien den Weg für Wahlen mittels elektronischen Mitteln ebnen und die Bürgerkartenumgebung pushen. Dafür ist ihm und seiner Partei nichts zu teuer, denn allein bis zum 1. April wurden 371.780 € für dieses Projekt aufgewendet. Die Gesamtkosten sind dabei aber noch lange nicht abzusehen.

Wählen von überall und im Pyjama klingt auf den ersten Blick absolut verlockend. Eine Bürgerkarten-Lesegerät bei der Freischaltung geschenkt bekommen noch mehr. Erhöhung der Wahlbeteiligung, immer ein heikles Thema bei ÖH Wahlen, ist eins der weiteren schwammigen Argumente und schon sollen wir Studierende ekstatisch für E-Voting eintreten.

Jedoch wie sieht es mit dem Grundsatz der allgemeinen, geheimen, freien, persönlichen und unmittelbaren Ausübung des Wahlrechts aus? Ist es bei einem System, wie es von der spanischen Firma Scytl angeboten wird, wirklich sicher, das jede Stimme genau einmal zählt – und nicht mehrmals oder gar gänzlich verschwindet. So passiert bei den Kommunalwahlen in Finnland, wo nachweislich 232 Stimmen, das entsprach ca. 2% der abgegebenen Stimmen, verloren gingen. Auch hier waren Kernkomponenten der Firma Scytl im Einsatz. Wie sieht es bei einem Ausfall des Systems aus? – so passiert beim Testlauf am 17. März 2009. Ein Testlauf, bei dem an zwei Universitäten maximal acht Personen gleichzeitig wählen konnten. Es gibt jedoch 21 universitäre Einrichtungen und rund 230.000 Studierende, die potentiell mittels E-Voting wählen könnten. Weiter Probleme sind das Family-Voting, wo der Familienverbund bestimmt, was gewählt wird und der Stimmenkauf mittels Voting-Partys. Hier stellt sich wirklich die Frage, ob Bequemlichkeit und Eigennutz wichtiger ist, als die Wahrung demokratischer Grundwerte.

Natürlich ist es auch nicht möglich, so wie bei den bisherigen Papierwahlen als Wahlbeisitzerin oder Wahlbeisitzer zu fungieren. Die Auszählung der elektronischen Stimmen erfolgt nach Freigabe durch die einzelnen Wahlkommissionen im Hochsicherheitsbereich des Bundesrechenzentrums. Und hier ist es undenkbar, Wahlbeobachterinnen und -beobachter zuzulassen. Was sollten diese auch bezeugen, da die Auszählung der Stimmen ja virtuell im Speicher der Server abläuft.

Im Anschluss an die Wahlen kann auch davon ausgegangen werden, dass die Wahl in jedem Fall angefochten wird. Das ergibt sich schon alleine aus den Beschlüssen der einzelnen Universitätsvertretungen, die sich klar gegen E-Voting in der jetzigen Version aussprechen. Auch Fraktionen überlegen sich öffentlich, Klage beim Verfassungsgerichtshof einzubringen, die die Verletzung der demokratischen Grundrechte durch E-Voting zum Inhalt haben wird.

In den Medien wird den Personen der Österreichischen HochschülerInnenschaft von ministeriumsnahmen Stellen vorgeworfen, technologiefeindlich und fortschrittsverweigernd zu sein. Hier muss klar gesagt werden, dass Fortschritt sehr wohl gewünscht ist, jedoch auch Technologiefolgenabschätzung betrieben werden muss. Somit muss uns Studierenden Kritik nicht nur erlaubt, sondern aktiv von uns erwartet werden. Wir sind schließlich jene Personengruppe, die in Zukunft solche System weiterentwickeln und Nachfolgesysteme innovieren werden.

Abschließend sei noch jeder und jedem Studierenden ans Herz gelegt, sich die Bürgerkarte freischalten zu lassen und sich das Lesegerät zu sichern. Die komfortable Erledigung diverser Behördenwege, die erhöhte Sicherheit bei Banktransaktionen und im E-Mailverkehr sind unbestrittene Vorteile der jetzt laufenden E-Voting Kampagne.

Autor:

Markus Mairitsch (Vorsitzender der Studienvertretung Informationsmanagement)
informationsmanagement@oeh-klagenfurt.at
markus.mairitsch@edu.uni-klu.ac.at

Weiterführende Informationen und Quellen

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Online-Berichte derStandard.at:

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