Studienbeitrag für ausländische Studierende
Wie viel muss ich bezahlen?
Unter folgendem Link kommst du zum Studiengebührenrechner der ÖH für ausländische Studierende:
http://oeh4.oeh.ac.at/auslrech/
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Weitere Informationen zum Studienbeitrag kannst du hier nachlesen:
- In Österreich sind von ordentlichen und außerordentlichen Studierenden aus Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien und Nordirland, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Österreich, Schweden, der Schweiz, der Slowakei, Slowenien, Spanien, der Tschechischen Republik, Ungarn sowie Zypern Studienbeiträge in Höhe von € 363,36 und Studierendenbeiträge (ÖH-Beiträge) in Höhe von € 15,36 pro Semester zu entrichten. Bei Durchführung der Zulassung bzw. Rückmeldung innerhalb der Nachfrist erhöht sich der Studienbeitrag um 10%.
- Studierenden, die eine Staatsangehörigkeit eines der am wenigsten entwickelten Länder im Sinne der DAC-Liste haben, ist der Studienbeitrag erlassen. Lediglich der Studierendenbeitrag (ÖH-Beitrag) in Höhe von € 14,86 muss bezahlt werden. Das sind Studierende aus Afghanistan, Angola, Bangladesch, Benin, Bhutan, Burkina Faso, Burundi, Kambodscha, Kap Verde, Zentralafrikanische Republik Tschad, Komoren, Kongo (Demokratische Republik), Dschibuti, Äquatorialguinea, Eritrea, Äthiopien, Gambia, Guinea, Guinea-Bissau, Haiti, Kiribati, Laos (Demokratische Volksrepublik), Lesotho, Liberia, Madagaskar, Malawi, Malediven, Mali, Mauretanien, Mosambik, Myanmar, Nepal, Niger, Ruanda, Samoa, Sao Tome und Principe, Senegal, Sierra Leone, Salomonen, Somalia, Sudan, Tansania (Vereinigte Republik), Timor-Leste, Togo, Tuvalu, Uganda, Vanuatu, Jemen, Sambia.
- Alle anderen Staatsangehörigen haben den Studienbeitrag in Höhe von € 726,72 und den Studierendenbeitrag (ÖH-Beitrag) in Höhe von € 14,86 pro Semester zu bezahlen. Bei Durchführung der Zulassung bzw. Rückmeldung innerhalb der Nachfrist erhöht sich der Studienbeitrag um 10%.
Wie bekomme ich den Studienbeitrag zurück?
1. Der Erlass des Studienbeitrages ist vorgesehen für
- Konventionsflüchtlingen
- Begünstigte nach dem Opferfürsorgegesetz 1947.
- Ausländische Studierende, die nachweislich das Semester im Rahmen von transnationalen EU-, staatlichen oder universitären Mobilitätsprogrammen absolvieren (Erasmus, Sokrates etc.).
- Ausländische Studierende, deren Heimatstaat österreichischen Studierenden die Studiengebühren erlässt.
Beachte, dass ein Antrag, der in der Studienabteilung erhältlich ist, notwendig ist und die RektorIn über die Befreiung auf Antrag des/der Studierenden im Rahmen des Zulassungsverfahrens entscheidet. Weiters ist auf jeden Fall der ÖH-Beitrag zu bezahlen.
2. Studienzuschuss
StudienbeihilfenbezieherInnen bekommen den Studienbeitrag zur Gänze ersetzt. Studierende, die keinen Anspruch auf die Rückerstattung des einbezahlten Studienbeitrages haben, können auf Antrag der Studienbeihilfenbehörde "Studienzuschuss" (ganz oder teilweise refundierter Studienbeitrag) beziehen. Bei nachgewiesener Entrichtung des Studienbeitrages erhalten sie je Semester den Studienzuschuss in Form einer Einmalzahlung.
3. Sozialfond
Der Sozialfonds „Studienbeiträge“ für in- und ausländische Studierende der Universität Klagenfurt dient der Förderung von sozial besonders bedürftigen Studierenden, für die die Studienbeiträge eine Hürde für das Studium darstellen und die von keiner anderen Stelle eine Unterstützung bekommen. Gewährt werden Unterstützungen zur Überbrückung finanzieller Notlagen. Die Höhe der finanziellen Unterstützung kann nicht höher als der eingezahlte Studienbeitrag sein.
Die Antragsformulare für den Sozialfond bekommst du im ÖH Service Center oder in der Studienabteilung.
Abgabefristen: Wintersemester: 15.12.
Sommersemester 15.05.
| Anhang | Größe |
|---|---|
| Richtlinien für die Inanspruchnahme des Sozialfond "Studienbeiträge" | 16.28 KB |
| Studiengebühren für ausländische Studierende an den Universitäten | 83.02 KB |
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