Detailinformation zu den vergebenen Aufträgen des ehemaligen ÖH Vorsitzes
Folgende Aufträge wurden in der Zeit des ehemaligen ÖH Vorsitzes rund um Verena Tischler, Astrid Simoner (beide VSStÖ) sowie Nicholas Idehen (GO, auf AG Mandat) vergeben, ohne die Universitätsvertretung, das höchste Gremium der Studierenden, darüber abstimmen zu lassen:
- ÖH-Homepage (noch nie online gewesen): 6.960 EUR
- Informationsbroschüre (wenige Stunden vor Abwahl freigegeben, überwiegend VSStÖ Fraktionsmitglieder abgebildet): 10.055 EUR
- Media Coaching: 840 EUR
- Herbst-Imagekampagne: 8.460 EUR
- ÖH-Magazin Layout Maske (noch nie verwendet): 2.880.- EUR
- Unigala Werbe- und Produktionskostenzuschuss: 7.650.- EUR
- Logo Re-Design (nur marginale Änderungen): 1.200 EUR
= 38.045.- EUR
In mehreren Fällen dieser Auflistung war ein Beschluss der Universitätsvertretung gesetzlich notwendig. Ohne Beschluss der Universitätsvertretung durften die Rechtsgeschäfte nicht eingegangen werden.
Die Aufarbeitung der Vorgänge durch den ÖH-Anwalt dauerte ca. 1,5 Monate, obwohl die Verträge und Aufträge unmittelbar nach der Abwahl bzw. Rücktritt des ehemaligen Vorsitzes dem ÖH Anwalt übergeben wurden. Das Auffinden sämtlicher Verträge sowie die Aufarbeitung benötigte diese Zeit. Auf Rat des ÖH-Anwalts soll die Kontrollkommission des Ministeriums noch im Laufe der Woche eingeschaltet werden.
Folgende rechtliche Bestimmungen gelten für finanziellen Gebahrungen der ÖH-Klagenfurt:
§ 32 und § 33 Hochülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 1998:
Insbesondere §33 Abs. 2 HSG 1998:
Der Abschluss von Rechtsgeschäften, mit denen je Rechtsgeschäft Einnahmen oder Ausgaben
von über 5 087 Euro verbunden sind, erfordert einen Beschluss des fachlich zuständigen Ausschusses der jeweiligen Universitätsvertretung. Ist kein fachlich zuständiger Ausschuss eingerichtet, ist ein Beschluss der jeweiligen Universitätsvertretung erforderlich.
Anmerkung: bei der ÖH Klagenfurt gibt es keinen Ausschuss – es entscheidet die Universitätsvertretung. In mehrerer Fällen der obengenannten Rechtsgeschäfte wurden keine gesetzlich notwendigen Beschlüsse der Universitätsvertretung eingeholt.
In der Zwischenzeit wurde in einer Sitzung der Universitätsvertretung von 20.4.2009 die Anträge auf Beschluss der Rechtsgeschäfte "ÖH-Informationsbroschüre" sowie "ÖH-Homepage" vom neuem Vorsitz gemäß §33 Abs. 2 HSG 1998 eingebracht, da es dazu noch offene Rechnungen gibt. Die Rechtsgeschäfte "ÖH-Informationsbroschüre" sowie "ÖH-Homepage" wurden von der Universitätsvertretung abgelehnt. Die ÖH-Klagenfurt darf somit die offenen Rechnungen nicht begleichen.
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