Finanzielle Unterstützungen
Informationen zu Studienbeihilfe, Familienbeihilfe, Alpen-Adria-Stipendium und Sozialfond für ausländische Studierende.
Zu Informationszwecken kannst du gleich eine Abfrage beim interaktiver Sozialberater der ÖH-Klagenfurt durchführen und herausfinden welche finaziellen Unterstützungen für dich relevant sind: --> http://143.205.174.183/oeh/index.jsp
Studienbeihilfe
Die Höhe der Studienbeihilfe hängt vom eigenen Einkommen, Einkommen der Eltern und Ehepartner, Angaben zu Geschwistern etc. ab. Die Studienbeihilfe beträgt höchstens EUR 606,- monatlich.
Studenten, die die folgenden Vorraussetzungen erfüllen können Studienbeihilfe erhalten:
a) Österreichische StaatsbürgerInnen und EWR-Staatsbürgerinnen:
- Kinder von Eltern mit EWR StaatsbürgerInnenschaft, die (ca. 2 Jahre) in Österreich berufstätig sind – sofern die AntragsstellerIn in Österreich lebt und studiert.
- Studierende, die vor dem Studium ca. 2 Jahre in Österreich gearbeitet haben, können unabhängig vom Aufenthaltsort der Eltern Studienbeihilfe beziehen. Die AntragstellerIn darf nicht zu Studienzwecken nach Österreich gekommen sein.
b) Ausländische StaatsbürgerInnen und Staatenlose:
die vor der Aufnahme des Studiums gemeinsam mit wenigstens einem Elternteil zumindest durch 5 Jahre in Österreich unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig waren und in Österreich während dieses Zeitraumes den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen hatten.
c) Konventionsflüchtlinge (nach Genfer Konvention)
Die benötigten Antragsformulare findest du unter http://www.stipendium.at/stbh/180.html
Kontakt
Studienbeihilfenbehörde Klagenfurt
Bahnhofstraße 9
9020 Klagenfurt
Tel.: 0463/51 46 97
Fax: 0463/509200
E-mail: stip.klf(at)stbh.gv.at
Web: http://www.bmbwk.gv.at/universitaeten/index.xml
Familienbeihilfe
Anspruch auf Familienbeihilfe haben grundsätzlich Eltern für ihre Kinder, wenn diese auch zum Haushalt der Person gehören und wenn einer der folgenden Punkte erfüllt ist.
a) Österreichische StaatsbürgerInnen
b) Ausländische StaatsbürgerInnen
- die sich seit mindestens 60 Kalendermonaten ständig im Inland aufhalten.
- Die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, im Inland länger als drei Monate beschäftigt sind und aus dieser Beschäftigung Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit oder infolge einer solchen Beschäftigung Bezüge aus der gesetzlichen Krankenversicherung im Inland beziehen.
sofern dies in einem zwischenstaatlichen Abkommen vorgesehen ist.
c) Staatenlose und anerkannte Flüchtlinge (nach Genfer Konvention)
Wichtig: Wer Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe hat, hat keinen Anspruch auf Familienbeihilfe.
Die Kinderbeihilfe für ein Kind beträgt 152,70 € monatlich. Wird für zwei Kinder die Familienbeihilfe bezogen, erhöht sich der Gesamtbetrag an Familienbeihilfe um monatlich 12,8 €. Wird für drei oder mehrere Kinder Familienbeihilfe bezogen, so erhöht sich Betrag um monatlich 25,5 € pro Kind.
Weitere Informationen und die benötigen Antragsformulare findest du auf der Website des Bundesministeriums für soziale Sicherheit.
Alpen-Adria-Stipendium
Dieses Stipendium wird an ausländische Studierende aus dem Alpen-Adria-Raum und aus dem erweiterten südosteuropäischen Raum vergeben, d.h. an ordentliche Studierende der Universität Klagenfurt, die Angehörige folgender Staaten sind: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Mazedonien (ehemalige jugoslawische Republik), Rumänien, Serbien und Montenegro.
Das Stipendium wird immer im Wintersemester ausgeschrieben und bezieht sich auf die erbrachte Leistung der vergangenen zwei (bzw. ein) Semester (Leistungszeitraum). Das Stipendium beträgt für ein Studienjahr mindestens 730€ und höchstens 1500€.
Voraussetzungen: Die Antragstellerin/der Antragsteller
- muss mindestens 30 ECTS-Anrechnungspunkte erreicht haben,
- muss ordentliche Studierende der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt sein oder im letzten Studienjahr ein ordentliches Studium positiv abgeschlossen haben,
- darf nicht in den Semestern des Leistungszeitraumes an einer anderen österreichischen Universität zu einem ordentlichen Studium gemeldet gewesen sein.
Das Antragsformular bekommst du im ÖH Service Center oder in der Studienabteilung. Abzugeben ist es wieder in der Studienabteilung.
Sozialfond
Der Sozialfond "Studienbeiträge" für in- und ausländische Studierende der Universität Klagenfurt dient der Förderung von sozial besonders bedürftigen Studierenden, für die die Studienbeiträge eine Hürde für das Studium darstellen und die von keiner anderen Stelle eine Unterstützung bekommen. Gewährt werden Unterstützungen zur Überbrückung finanzieller Notlagen. Die Höhe der finanziellen Unterstützung kann nicht höher als der eingezahlte Studienbeitrag sein.
Die Antragsformulare für den Sozialfond bekommst du im ÖH Service Center oder in der Studienabteilung.
Abgabefristen: Wintersemester 15.12.
Sommersemester 15.05.
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