Familienzuschuss

Tags:

Nach dem Auslaufen des Kinderbetreuungsgeldes gibt es für Kärntner Familien zusätzlich den Familienzuschuss (Familienförderung). Dieser Zuschuss kann gilt bis zum 10. Lebensjahr des Kindes – je nach Einkommensgrenze – bis zu einem Betrag von € 436,-- pro Kind ausbezahlt werden.

Förderungsträger/Ansprechpartnerin:

Familienfonds beim Land Kärnten
Abteilung 6 - Familienförderung
Mießtaler Straße 1
9020 Klagenfurt am Wörthersee

Kontakt: Fr. Susanne Holzer
Tel.: 050 536-40461
Fax: 050 536-40620
E-Mail: abt6.familie@ktn.gv.at

Infos auf http://www.ktn.gv.at/42109_DE-ktn.gv.at-THEMEN?detail=70&thema=9&subthem...

Oder schreib uns eine Mail an soziales@oeh-klagenfurt.at

Bisher keine Bewertungen vorhanden