Babygeld

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Das Kärntner Babygeld in Höhe von € 500,-- bekommt jedes nach dem 31.12.2009 geborene Kind mit österreichischer, EU- oder Schweizer Staatsbürger_innenschaft und Begünstigte aufgrund des EWR-Abkommens, soweit es sich aus dem Gemeinschaftsrecht ergibt (derzeit Island, Liechtenstein und Norwegen).

Es wird rückwirkend ausgezahlt und kann bis zum ersten Geburtstag des Kindes beantragt werden.

Das Babygeld kann bei der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft oder der zuständigen Abteilung 6 – Bildung, Generationen und Kultur in der Kärntner Landesregierung beantragt werden.

Alle Infos auf: http://www.ktn.gv.at/42109_DE-ktn.gv.at-THEMEN?detail=71&thema=9&subthem...

Oder schreib uns! Dein Referat für Sozialpolitik: soziales@oeh-klagenfurt.at

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