Studienwechsel bei Bezug der Studienbeihilfe

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Liebe Kollegin, lieber Kollege,

ein Studienwechsel ist nur beschränkt möglich. Du darfst max. 2 mal wechseln und das jeweils spätestens nach dem zweiten Semester.
Ein "Nicht- Schädlicher- Studienwechsel" gilt dann, wenn du dir alles aus deinem vorangegangenen Studium für dein neues anrechnen lassen kannst. Ebenfalls bleibt ein Wechsel auf den neuen Studienplan unbeachtet.

Als Studienwechsel wird gezählt:

  • Jede Änderung der Studienrichtung
  • Die "Rückkehr" zu einem bereits betriebenen Studium, wenn dazwischen ein anderes Studium liegt
  • Der Wechsel des Hauptstudiums (bei Doppelstudien)

Ausnahmen
Nicht als Studienwechsel gelten Studienwechsel, die durch ein unabwendbares Ereignis ohne Verschulden der Studentin/des Studenten herbeigeführt wurde.

Ein Studienwechsel liegt nicht vor:

  • bei einem Umstieg auf den neuen Studienplan
  • bei einem Wechsel des Studienorts bei gleichbleibender Studienrichtung

Wechselst du die Studienrichtung während eines laufenden Studienbeihilfenbezugs, erlischt der Anspruch auf Studienbeihilfe! Du musst den Studienwechsel unbedingt der Stipendienstelle melden und für die neue Studienrichtung einen neuen Antrag stellen, um weiterhin Studienbeihilfe beziehen zu können.

Nach einem Studienwechsel hast du nur dann Anspruch auf Studienbeihilfe, wenn du aus der vorher betriebenen Studienrichtung einen günstigen Studienerfolg nachweisen kannst (und die Regeln für den Studienwechsel einhältst). Liegt kein günstiger Studienerfolg aus der alten Studienrichtung vor, hast du erst wieder Anspruch auf Studienbeihilfe, wenn du aus der neuen Studienrichtung einen günstigen Studienerfolg nachgewiesen hast.

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