Internationale Verträge über den Hochschulzugang - oder wie man die Rechte der Studierenden mit Füßen tritt!

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Internationaler Pakt über wirtschaftliche,
soziale und kulturelle Rechte
Abgeschlossen in New York am 16. Dezember 1966

Quelle: http://www.admin.ch/ch/d/sr/i1/0.103.1.de.pdf

Art. 13
(l) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf Bildung an. Sie stimmen
überein, dass die Bildung auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit
und des Bewusstseins ihrer Würde gerichtet sein und die Achtung vor den Menschenrechten
und Grundfreiheiten stärken muss. Sie stimmen ferner überein, dass
die Bildung es jedermann ermöglichen muss, eine nützliche Rolle in einer freien
Gesellschaft zu spielen, dass sie Verständnis, Toleranz und Freundschaft unter allen
Völkern und allen rassischen, ethnischen und religiösen Gruppen fördern sowie die
Tätigkeit der Vereinten Nationen zur Erhaltung des Friedens unterstützen muss.
(2) Die Vertragsstaaten erkennen an, dass im Hinblick auf die volle Verwirklichung
dieses Rechts
a) der Grundschulunterricht für jedermann Pflicht und allen unentgeltlich
zugänglich sein muss;
b) die verschiedenen Formen des höheren Schulwesens einschliesslich des
höheren Fach- und Berufsschulwesens auf jede geeignete Weise, insbesondere
durch allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit, allgemein verfügbar
und jedermann zugänglich gemacht werden müssen;
c) der Hochschulunterricht auf jede geeignete Weise, insbesondere durch allmähliche
Einführung der Unentgeltlichkeit, jedermann gleichermassen entsprechend
seinen Fähigkeiten zugänglich gemacht werden muss;
d) eine grundlegende Bildung für Personen, die eine Grundschule nicht besucht
oder nicht beendet haben, so weit wie möglich zu fördern oder zu vertiefen
ist;
e) die Entwicklung eines Schulsystems auf allen Stufen aktiv voranzutreiben,
ein angemessenes Stipendiensystem einzurichten und die wirtschaftliche
Lage der Lehrerschaft fortlaufend zu verbessern ist.
(3) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die Freiheit der Eltern und gegebenenfalls
des Vormunds oder Pflegers zu achten, für ihre Kinder andere als öffentliche Schulen
zu wählen, die den vom Staat gegebenenfalls festgesetzten oder gebilligten
bildungspolitischen Mindestnormen entsprechen, sowie die religiöse und sittliche
Erziehung ihrer Kinder in Übereinstimmung mit ihren eigenen Überzeugungen
sicherzustellen.
(4) Keine Bestimmung dieses Artikels darf dahin ausgelegt werden, dass sie die
Freiheit natürlicher oder juristischer Personen beeinträchtigt, Bildungseinrichtungen
zu schaffen und zu leiten, sofern die in Absatz 1 niedergelegten Grundsätze beachtet
Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
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0.103.1
werden und die in solchen Einrichtungen vermittelte Bildung den vom Staat gegebenenfalls
festgesetzten Mindestnormen entspricht.

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Anläßlich des Besuches von Bundesminister Hahn an der Universität Klagenfurt.

Wir mit ai (Amnesty International) Studentinnengruppe - uni Klagenfurt hat dem Bundesminister Hahn eine Schriftstück übergeben welches klar macht, Studienbeschränkungen sowie Studiengebühren widersprechen massiv einem internationalen Abkommen:
Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
Abgeschlossen in New York am 16. Dezember 1966 (Oben)

Der Bundesminister zeigte sich sichtlich erstaunt über diesen für ihn scheinbar unbekannten Pakt. Weiters zeigt dies einmal mehr auf, wie Zugangsbeschränkungen (2006)von ÖVP und BZÖ sowie Studiengebühren von ÖVP und FPÖ (2001), in einer Husch-Pfusch Aktion, ohne von Österreich unterschriebene internationale Abkommen zu aktzeptieren, eingeführt und fortgeführt werden.

Wir vom ai-StudentInnennetzwerk uni klu sind der Meinung, dass die Wiedereinführung der Studiengebühren dem Artikel 13 des "Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte" vom 16.Dezember 1966 entgegenwirkt. Österreich hat den Pakt 1978 ratifiziert. erklärt Werner Isopp, Sprecher der ai-uni klu Gruppe

Wir fordern den Bundesminister auf von Österreich mitgetragene internationale Abkommen schnellstmöglich umzusetzen und dementsprechende Adaptierungen vorzunehmen - alles andere ist nicht nur Unrecht sondern wäre skandalös.