Universitätsvertretung der ÖH Klagenfurt
Die Universitätsvertretung (UV) ist das höchste Organ der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft an einer Universität. Sie ist für die Koordination der Tätigkeiten der einzelnen Organe und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verantwortlich. Die UV verwaltet die zur Verfügung stehenden finanziellen und sachlichen Mittel, die durch ein jährlich festgelegtes Budget auf die einzelnen Einrichtungen verteilt werden. Weiters ist die Universitätsvertretung für die Entsendung von Studierendenvertreterinnen und –vertretern in bestimmte Organe der Universität verantwortlich. Unter anderem werden sechs Studierende in den Senat entsandt.
Die Universitätsvertretung hält mindestens zwei Sitzungen pro Semester ab. Dazu werden alle Mandatarinnen und Mandatare der UV und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Referaten und in den Studienvertretungen eingeladen. Es ist wichtig, dass möglichst viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Sitzungen teilnehmen.
In der Universitätsvertretung der ÖH an der Universität Klagenfurt gibt es elf Mandatarinnen und Mandatare, die alle zwei Jahre über eine Listenwahl neu gewählt werden. Wahlberechtigt sind alle Studierenden der Universität Klagenfurt. Die neun Mandatarinnen und Mandatare wählen eine bzw. einen von ihnen zu Beginn der zweijährigen Funktionsperiode (1. Juli in einem Wahljahr) zu der bzw. dem Vorsitzenden der Universitätsvertretung. Sie bzw. er ist damit Vorsitzende bzw. Vorsitzender der Hochschülerschaft an der Universität Klagenfurt. Zusätzlich werden zwei stellvertretende Vorsitzende gewählt. Die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden der ÖH Klagenfurt erreichst du unter:
E-Mail: vorsitz@oeh-klagenfurt.at
Die Bundesvertretung
Die Bundesvertretung (BV) ist das bundesweite Organ der Österreichischen Hochschülerschaft. Die Bundesvertretung verfügt über verschiedene Referate, ähnlich wie die Universitätsvertretung. Der bzw. die Vorsitzende der Bundesvertretung vertritt die Interessen der Studierenden gegenüber bundesweiten Organen, wie der Bundesregierung und dem zuständigen Ministerium.
Generell ist die Zusammenarbeit und Koordination zwischen den Universitätsvertretungen und der Bundesvertretung Aufgabe des Vorsitzes der jeweiligen UV. In einigen wenigen Fällen haben auch andere ÖH-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter mit der Bundesvertretung zu tun. Meist handelt es sich dabei um Finanzierungszuschüsse, die für Seminare u.ä. beantragt werden können.
Mehr über die Arbeit der Bundesvertretung, welche Personen dort momentan tätig sind, und wie du sie erreichst, erfährst du unter www.oeh.ac.at
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