Nostrifizierung (Anerkennung von Akademischen Graden aus dem Ausland)
Was kostet die Nostrifizierung?
Die Nostrifizierungstaxe beträgt derzeit € 150.- und ist im Voraus zu entrichten. Sie verfällt, wenn der Antrag auf Nostrifizierung abgewiesen oder zurückgezogen wird.
Antragstellung
Mit dem Antrag sind folgende Nachweise in Original und Kopie vorzulegen:
• Reisepass
• Nachweis über den Status/die Qualität der anerkannten ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung
• möglichst detaillierte Nachweise über die zurückgelegten Studien (zB. Prüfungszeugnisse, Lehrinhalte, Studienplan, wissenschaftliche Arbeiten)
• Urkunde über die Verleihung des akademischen Grades und/oder über den ordnungsgemäßen Abschluss des Studiums
• Nachweis, dass die Nostrifizierung für die angestrebte Berufsausübung oder die Fortsetzung der Ausbildung in Österreich eine zwingende Voraussetzung ist
Für Bosnien keine Beglaubigung… es reicht wenn die Dokumente von einem in Österreich ansässigen Dolmetscher übersetzt worden sind.
Wie verläuft das Verfahren?
Kriterien der Überprüfung sind Inhalte, Umfang und Anforderungen desjenigen österreichischen Studiums, mit dessen Abschluss die Gleichwertigkeit beantragt wird. Wenn einzelne Voraussetzungen nicht zutreffen, können diese als außerordentliche/r Studierende/r absolviert werden. Sämtliche Bedingungen werden mit Bescheid vorgeschrieben. Wenn der/die Antragsteller/in alle zusätzlichen Bedingungen erfüllt hat oder wenn keine Bedingungen vorgeschrieben wurden, stellt die zuständige Stelle bescheid mäßig die Nostrifizierung fest.
Wenn die Nostrifizierung nicht erfolgen kann
Wenn die Nostrifizierung nicht erfolgen kann , weil die Unterschiede zum österreichischen Studium zu groß sind, kann um Zulassung zum österreichischen Studium angesucht (Zulassung zum Studium) und nach erfolgter Zulassung die Anerkennung von Prüfungen aus dem ausländischen Studium, soweit sie den österreichischen gleichwertig sind, beantragt werden (Anerkennung von Prüfungen ).
Danach kann das österreichische Studium fortgesetzt und abgeschlossen werden.
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