Soziales

Referat für Sozialpolitik

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Sprechstunden/Kontakt

Sprechstunden:

  • Montags: 11.30- 13.00 Uhr und 17.00- 18.30 Uhr
  • Dienstags: 10.30- 12.00 Uhr
  • Mittwochs: 14.00- 15.30 Uhr
  • Donnerstags: 15.00- 16.00 Uhr
  • Sprechstunde für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen: Donnerstags: 11.00- 12.30 Uhr

Tel.: +43(0)463/ 2700- 8813
E-Mail: soziales@oeh-klagenfurt.at

Referentin

  • Verena Stromberger

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

  • Martina Adlassnig
  • Michael Pitsch
  • Florian Kerschbaumer
  • Susanne Gratzer
  • Sabrina Einspieler
  • Sascha Asseg (Beauftragter für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen)

Babygeld

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Das Kärntner Babygeld in Höhe von € 500,-- bekommt jedes nach dem 31.12.2009 geborene Kind mit österreichischer, EU- oder Schweizer Staatsbürger_innenschaft und Begünstigte aufgrund des EWR-Abkommens, soweit es sich aus dem Gemeinschaftsrecht ergibt (derzeit Island, Liechtenstein und Norwegen).

Es wird rückwirkend ausgezahlt und kann bis zum ersten Geburtstag des Kindes beantragt werden.

Das Babygeld kann bei der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft oder der zuständigen Abteilung 6 – Bildung, Generationen und Kultur in der Kärntner Landesregierung beantragt werden.

Alle Infos auf: http://www.ktn.gv.at/42109_DE-ktn.gv.at-THEMEN?detail=71&thema=9&subthem...

Oder schreib uns! Dein Referat für Sozialpolitik: soziales@oeh-klagenfurt.at

Familienzuschuss

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Nach dem Auslaufen des Kinderbetreuungsgeldes gibt es für Kärntner Familien zusätzlich den Familienzuschuss (Familienförderung). Dieser Zuschuss kann gilt bis zum 10. Lebensjahr des Kindes – je nach Einkommensgrenze – bis zu einem Betrag von € 436,-- pro Kind ausbezahlt werden.

Förderungsträger/Ansprechpartnerin:

Familienfonds beim Land Kärnten
Abteilung 6 - Familienförderung
Mießtaler Straße 1
9020 Klagenfurt am Wörthersee

Kontakt: Fr. Susanne Holzer
Tel.: 050 536-40461
Fax: 050 536-40620
E-Mail: abt6.familie@ktn.gv.at

Infos auf http://www.ktn.gv.at/42109_DE-ktn.gv.at-THEMEN?detail=70&thema=9&subthem...

Oder schreib uns eine Mail an soziales@oeh-klagenfurt.at

ÖH Beitrag

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Liebe Kollegin, lieber Kollege,

zahle rechtzeitig deinen ÖH Beitrag! Du findest diesen im Intranet unter Meine Visitenkarte.
Wenn du noch Fragen dazu hast, kontaktiere uns.

Dein ÖH Sozialreferat,
Martina, Michi, Sabrina, Susanne, Flo, Sascha und Verena

USI Tischtenniskurs für beeinträchtigte Menschen

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Das Universitätssportinstitut Klagenfurt bietet im Sommersemester 2010 wieder einen Tischtenniskurs für Anfängerinnen bzw. Anfänger und Fortgeschrittene an.

Herzlich eingeladen sind alle interessierten Menschen mit Beeinträchtigungen jeglicher Art, die Spaß und Freude bei der Ausübung von Sport haben.

  • Kurszeiten: Dienstag: 20.00- 22.00 Uhr
  • Ort: Hauptschule 11, Annabichl
    Weichselhofstraße 6
    9020 Klagenfurt
    (Eingang Klemmgasse)
  • Anmeldung: im Sekretariat des Universitätsportinstitut
    (bitte unter Vorlage des Behindertenausweises!)

Kurskosten werden vom USI übernommen!
Tennisschläger und -bälle stehen kostenfrei zur Verfügung!

Übungsleiter: Marold Oberrauter, Tel. 0650 98 70 321, E-Mail: marold.oberrauter@gmx.at

ÖH Beitrag

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Liebe Kollegin, lieber Kollege,

Solltest du auch keine Studiengebühren zahlen, wird ein Betrag von EURO 16,86 auf deinem Schein zu sehen sein (diesen findest du im Intranet unter Meine Visitenkarte). Das ist der ÖH Beitrag. Zahle diesen AUF JEDEN FALL bist spätestens 30. April ein!!
Solltest du das nicht tun, bist du für das Sommersemester 2010 nicht zugelassen!!

--> dies gilt nur für Studierende, die nur den ÖH Beitrag zahlen müssen!!!

Der ÖH Beitrag ist eine gesetzlich verpflichtende Voraussetzung, dass du studieren kannst.

Bei Fragen wende dich an dein Referat für Sozialpolitik!
Lieben Gruß,
Flo, Martina, Michi, Sabrina, Sascha, Susanne, Verena

Familienbeihilfe

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Grundsätzlich haben Eltern für minderjährige Kinder (d.h. bis zur Vollendung des 18.Lebensjahres) Anspruch auf Familienbeihilfe, für volljährige Kinder, wenn sie in Berufsausbildung sind.

Wer hat Anspruch auf Familienbeihilfe?
- Österreichische StaatsbürgerInnen (meistens deine Eltern), die im Inland einen Wohnsitz oder ihren ständigen Aufenthalt haben
- Ausländische StaatsbürgerInnen, die sich auf Grund einer Aufenthaltsberechtigung nach §8 und §9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetztes rechtmäßig in Österreich aufhalten
- Konventionsflüchtlinge

Wer Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe hat, hat keinen Anspruch auf die österreichische Familienbeihilfe. Österreichischen StaatsbürgerInnen gebührt jedoch eine Ausgleichszahlung, wenn die österreichische Familienbeihilfe höher als die ausländische Beihilfe ist.

Altersgrenze
Die Altersgrenze der Familienbeihilfe ist grundsätzlich der 26.Geburtstag. Bis zum 27. Geburtstag kann die Familienbeihilfe nur dann bezogen werden, wenn:
- Präsenz- oder Zivildienst oder ein Ausbildungsdienst beim österreichischen Bundesheer (für Frauen) geleistet wurde
- Das Kind vor Vollendung des 26. Lebensjahres ein Kind geboren hat oder am Tag der Vollendung des 26. Lebensjahres schwanger ist
- Das Kind eine erhebliche Behinderung vorzuweisen hat

Sonderfälle
Für verheiratete Studierende besteht nur dann ein Anspruch, wenn die Eltern noch unterhaltspflichtig sind. Dies ist dann der Fall, wenn sich der/die EhepartnerIn selbst noch in Ausbildung befindet und so zur Unterhaltsleistung nicht verpflichtet ist.

Beendest du deine Berufstätigkeit, durch die kein Anspruch auf Familienbeihilfe gegeben war, und beginnst ein Studium bzw. setzt es fort, so steht dir auch wieder Familienbeihilfe zu (alle sonstigen Voraussetzungen müssen natürlich gegeben sein).

Antrag auf Familienbeihilfe

Entfalll der Sprechstunden in der Woche von 25.1- 29.1

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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Sprechstunden für das Sozialreferat entfallen in der letzten Jännerwoche (25.1- 29.1).
Wenn ihr uns aber eine Mail zukommen lässt, können wir selbstverständlich einen individuellen Termin ausmachen.

Solltest du im Feber unsere Hilfe benötigen, schick uns einfach eine Mail und wir finden gemeinsam einen passenden Termin! Ab März sind wir wieder regelmäßig für dich da!
Ansonsten sind wir natürlich auch weiterhin per Mail soziales@oeh-klagenfurt.at für dich da! Schau auch auf unsere Seite unter www.oeh-klagenfurt.at/soziales, dort findest du immer die neuesten Meldungen zu den Themen: Familienbeihilfe, Sozialbeihilfe, Studieren und Arbeiten, Studieren und Wohnen, Versicherungen, Studierende mit Behinderungen usw.

Viel Erfolg für deine Klausuren!

Dein Team des ÖH Sozialreferates,
Martina, Verena, Flo, Michi und Sascha

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