Liebe Kollegin, lieber Kollege,
die derzeitige Situation am Wohnungsmarkt verlangt immer mehr nach einer angemessenen Unterstützung. Unsicherheit macht sich vermehrt auch unter den Studierenden breit. Fragen zum Mietrecht wollen wir dir so proffessionell wie möglich beantworten können. Daher gibt es für dich eine eigene Mailadresse:
Unter wohnrecht@oeh.ac.at kannst du Josef Iraschko oder Doris Schlager erreichen, die dir gerne all deine Fragen beantworten.
Vorab beantworte bitte folgende Fragen, damit wir dir eine rasche Rückmeldung garantieren können:
- Altbau oder Neubau?
- privateR oder gewerblicheR Vermieter bzw. Vermieterin?
- Befristeter oder unbefristeter Vertrag?
- bei WGs: deine rechtliche Stellung
1. Altbau oder Neubau
Als Altbau gelten Gebäude, deren Baubewilligung vor dem 30.6.1953 erteilt wurde, bzw. im Falle von vermieteten Eigentumswohnungen bei einer Baubewilligung vor dem 8.5.1945.
Altbauwohnungen, mit Ausnahme von Dachbodenausbauten, unterliegen gesetzlichen Mietzinsbeschränkungen, die in 75% (!) aller Fälle überschritten werden. Bei einer Mietzinsüberprüfung ist außer der Höhe der Miete, die Größe, die Ausstattung, eine eventuelle Befristung und die Lage relevant.
2. PrivateR oder gewerblicheR Vermieter bzw. Vermieterin
Bei Fragen zur Übernahme der Reparatur- und Erneuerungskosten ist darüber hinaus relevant, ob der/die VermieterIn gewerblich oder privat vermietet. Als gewerbliche VermieterInnen gelten jene, die mindestens 5 Wohnungen vermieten.
Wir müssen hier auch die genaue Formulierung des Mietvertrages zu dieser Frage kennen. Bitte überprüft vorab euren Mietvertrag, ob es sich um einen Formvertrag handelt oder ob sich eine entsprechende Zusatzvereinbarung im Vertrag findet.
Bei Altbauten ist auch hier die Mietzinshöhe relevant.