Wichtige Infos zur Abschaffung der Studiengebühren!!!
(gilt nur für ordentliche Studierende)
ACHTUNG: Bei dieser Neuregelung gibt es kein Haupt- und/oder Nebenstudium!! Das bedeutet, dass diese Regeln für JEDE Studienrichtung, die du inskribiert bist, separat gilt.
Keine Studiengebühren zahlen:
- Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger
- EU- Bürgerinnen und EU-Bürger
- Nicht EU- Bürgerinnen und Bürger bei Vorliegen eines völkerrechtlichen Vertrages zur Gleichstellung (welche das sind findest du im Anhang!)
- Konventionsflüchtlinge
... gilt nur, wenn du in der vorgesehenen Studienzeit (= Mindeststudienzeit plus 2 Semester /Abschnitt) bist. --> Wenn du zwei Studien inskribiert bist, musst du auch in BEIDEN in dieser Zeit liegen!!
Studiengebühren zahlen:
- Nicht EU- Bürgerinnen und Bürger
- Studierende, die die vorgesehene Studienzeit (= Mindeststudienzeit plus 2 Semester pro Abschnitt) überschritten haben
WICHTIG: Studierende, die früher die doppelten Studiengebühren zahlen mussten, zahlen ohne Außnahme ab dem Sommersemester 2009 die einfachen!
Keine Studiengebühren zahlen – auch bei Überschreitung der vorgesehen Studienzeit:
a.) Befreiung für alle Studierende
- Während der Teilnahme am Mobilitätsprogramm
- Während der Absolvierung von verpflichtenden Auslandssemestern
- Von Ausländerinnen und Ausländern bei einem Abkommen über den gegenseitigen Erlass von Studiengebühren
- Von Studierenden aus Entwicklungsländern, solange sie in der Studienbeitragsverordnung angeführt sind (Eine Liste der Länder ist als Anhang dabei)
b.) Befreiung für EU- Bürgerinnen und Bürger, Gleichgestellte und Konventionsflüchtlinge
- Studierende, die nachweislich mindestens 2 Monate durch Krankheit oder Schwangerschaft am Studium gehindert wurden (Nachweis: fachärztliche Bestätigung)