Soziales & Rechtliches

Informationen über soziale und rechtliche Angelegenheiten (Stipendien, Unterstützungen).

Etwas zum Nachdenken

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Liebe Kollegin, lieber Kollege,

12,6% der Bevölkerung waren 2006 armutsgefährdet, was bedeutet, dass ca. 1 Millionen Österreicherinnen und Österreicher als armutsgefährdet bezeichnet werden.

Frauen sind immer noch stärker davon betroffen als Männer. Mehr Informationen zur Frauenarmut und Ideen zur Bekämpfung findest du unter http://www.armutskonferenz.at/armut_in_oesterreich_frauenarmut.htm

Als armutsgefährdet oder von Armutsrisiko betroffen werden jene Personen bezeichnet, deren äquivalisiertes Haushaltseinkommen unter einer Armutsgefährdungsschwelle von 60% des Medians liegt. Für 2006 liegt der Median des Äquivalenzeinkommens bei 17.852 Euro. Die Armutsgefährdungsschwelle betrug 2006 somit 10.711 Euro für einen Einpersonenhaushalt, das sind rund 900 Euro pro Monat. (Infos unter: http://www.statistik.at/web_de/statistiken/soziales/armut_und_soziale_ei...)

Im Anhang findest du ganauere Zahlen.

Das Referat für Sozialpolitk wünscht ein schönes Weihnachtsfest!

ÖH Sozialtage 2008

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Auch heuer veranstaltet das Referat für Sozialpolitik der HochschülerInnenschaft in Klagenfurt die ÖH Sozialtage mit dem Zweck, sozialbedürftigen und interessierten Studierenden die Möglichkeit zu geben, sich über studienrelevante Fragen und sozialpolitische Themen zu informieren.

Solltet ihr Fragen zu Familienbeihilfe, Studienbeihilfe, Unterhalt, Mietverträgen, Versicherungen, Arbeitsrecht usw. haben, seid ihr genau richtig.

Da die Studienbeihilfenbehörde im November unterbesetzt ist und deshalb nicht durchgehend anwesend sein kann, hier ihre „Sprechstundenzeiten“ bei den Sozialtagen:
Dienstag, 11. November: 10.oo bis 14.oo Uhr
Donnerstag, 13. November: 10.oo bis 16.oo Uhr
Außerhalb dieser Zeiten berät dich gerne das Team des ÖH Sozialreferates.

Wann? 11. November bis 13. November
Wo? Aula (Uni Klagenfurt)

Möchtet ihr gerne wissen, ob eure Frage auch von einer Stelle beantwortet werden kann, dann schickt einfach vorab eine Mail an soziales@oeh-klagenfurt.at oder schaut auf unsere Homepage unter www.oeh-klagenfurt.at/soziales.

Wir freuen uns auf dein Kommen,
Mary, Martina, Michele, Tina und Verena

ÖH Sozialbroschüre - endlich da!

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Liebe Kollegin, liebe Kollege,

die aktualisierte Sozialbroschüre ist da!
Du kannst sie ab sofort in deinem ÖH Service Center holen!

Liebe Grüße dein Sozialreferat,
Mary, Martina, Michele, Tina und Verena

ÖH Sozialbroschüre - aktualisiert

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Liebe Kollegin, lieber Kollege,

anbei (als pdf) findet ihr die neue aktualisierte Ausgabe der ÖH Sozialbroschüre.
In den nächsten Wochen wird diese dann auch in ausgedruckter Form im ÖH Service Center aufliegen.

Dein Sozialreferat,
Michele, Tina, Mary, Martina und Verena

Generation Praktikum

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Eine von "neuBasis" in Auftrag gegebene Studie zur sozialen Situation von JungakademikerInnen zeigt wieder Erschreckendes:
Praktika werden leider immer noch genutzt, sich arbeitswilliger und ausgebildeter Arbeitskräfte zu bedienen und sich gängige Löhne zu ersparen.
Bereits 50% aller UniversitätsabsolventInnen steigen über das Arbeitsfeld "Praktikum" ins Berufsleben ein. 30 Prozent dieser Praktika werden nicht bezahlt. Frauen sind davon mehr betroffen als Männer, vor allem in der Medienbranche und im Wissenschaftsbereich kommt dies zum Tragen.

Wir fordern gesetzliche und kollektivvertragliche Regelungen, die eine gewisse soziale Absicherung gewährleisten und ArbeitnehmerInnen vor Ausbeutungen schützen.

Nähere Informationen unter www.ots.at

Abschaffung der Studiengebühren - Ab SOMMERSEMESTER 2009

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Keine Studiengebühren zahlen:
- Österreichische StaatsbürgerInnen
- EU- BürgerInnen
- Nicht EU- BürgerInnen bei Vorliegen eines völkerrechtlichen Vertrages zur Gleichbehandlung

Studiengebühren zahlen:
- Nicht EU- BürgerInnen
- Studierende, die über die „vorgesehene Studienzeit“ (Mindeststudienzeit pro Abschnitt plus 2 Toleranzsemester) studieren

Wenn man einen Abschnitt in der Mindeststudienzeit absolviert, kann man ein Toleranzsemester in den neuen Abschnitt mitnehmen.

Keine Studiengebühren zahlen – auch bei Überschreitung der vorgesehen Studienzeit:

a.) Befreiung für alle Studierende
- Während der Teilnahme an Mobilitätsprogramm
- Während der Absolvierung von verpflichtenden Auslandssemestern
- Von AusländerInnen bei einem Abkommen über den gegenseitigen Erlass von Studiengebühren
- Von Studierenden aus Entwicklungsländern, solange sie in der Studienbeitragsverordnung aufgeführt sind

b.) Befreiung für ÖstereicherInnen, EU- InländerInnen und Gleichgestellte
- Studierende, die nachweislich mindestens 2 Monate durch Krankheit am Studium gehindert wurden
- Studierende, die nachweislich mindestens 2 Monate durch Schwangerschaft am Studium gehindert wurden
- Studierende, die sich in den betreffenden Semestern überwiegend Kinder unter 7 Jahren erzogen haben bzw. sich dem Schuleintritt ihrer Kinder gewidmet haben
- Studierende, die im Kalenderjahr vor dem Semesterbeginn zumindest die 14fache Geringfügigkeitsgrenze durch Erwerbstätigkeit verdient haben
- Studierende mit mind. 50%iger Behinderung

Studienbeihilfe beantragen

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Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

der Antrag auf Studienbeihilfe muss innerhalb der Antragsfrist gestellt werden. Diese ist in jedem Semester gleich:

Wintersemester: 20. September bis 15. Dezember
Sommersemester: 20. Februar bis 15. Mai

Wenn der Antrag außerhalb der Antragsfrist gestellt wird, ist noch nicht alles verloren. aber die Zuerkennung erfolgt erst ab dem der Antragsstellung folgenden Monat (und nicht mehr für das ganze Semester). Wenn du knapp vor dem Ende der Antragsfrist noch nicht alle Unterlagen beisammen hast, dann schick einfach nur das Datenblatt mit deinen Angaben- die restlichen Unterlagen kannst du noch nachreichen.

Das Sozialreferat empfiehlt auf jeden Fall einen Antrag zu stellen. Auch wenn bei dir kein Anspruch besteht, könnte zumindest die Rückerstattung der Studiengebühren möglich sein.
Sollte dir die Studienbeihilfebehörde einen negativen Bescheid ausstellen, lässt sich zumindest der Betrag herauslesen, den deine Eltern leisten müssten.

Du hast drei Möglichkeiten Studienbeihilfe zu beantragen:
- Online- Antrag auf www.stipendium.at
- Antrag per Post/Fax (Formulare findest du auf www.stipendium.at)
- Antragstellung vor Ort (Studienbeihilfebehörde; Bahnhofstraße 9; 9020 Klagenfurt)

Studieren und Wohnen

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Gerade Studierende verfügen oft über sehr wenig Erfahrung am Wohnungsmarkt. Deswegen ist es immer von Vorteil, vor der Unterzeichnung eines Mietvertrages fachkundige Beratung in Anspruch zu nehmen.

Was ist ein Mietvertrag?
Ein Mietvertrag ist eine Vereinbarung zwischen einem/-r VermieterIn und einem/-r Wohnungssuchenden. Der Mietvertrag unterliegt grundsätzlich der Vertragsfreiheit und kann schriftlich wie mündlich abgeschlossen werden. Befristungen müssen jedoch schriftlich fixiert werden.

Kosten beim Abschluss eines Mietvertrages
Beim Abschluss fallen (unter Umständen) bestimmte finanzielle Belastungen an:
- Vergebührung des Mietvertrages (Schriftliche Mietverträge unterliegen der Gebührenplicht)
- Kaution (Wie hoch diese sein soll, hängt von der/dem Vermieter ab. Üblicherweise werden 3 Bruttomonatsmieten gefordert. Dieser Betrag wird nach Ende des Mietverhältnisses zurückgezahlt. Natürliche Abnützungserscheinungen übernimmt- sofern nicht anders im Vertrag geregelt- der/die VermieterIn.)
- Ablöse (Dies ist eine einmalige Zahlung. Die Übergabe des Geldes sollte auf alle Fälle quittieren lassen und am besten einen Zeugen/ eine Zeugin mitnehmen. Solche Zahlungen können innerhalb von zehn Jahren zurückgefordert werden.
- MarklerInnenprovision (Die Provision berechnet sich aus der Nettomiete + Betriebskosten. Heizkosten oder die 10%ige Umsatzsteuer auf die Nettomiete dürfen nicht für die Berechnung der Provision herangezogen werden.)
- Mietvertragserrichtungskosten

Kündigungsschutz
Dein Mietvertrag kann nur unter bestimmten gesetzlichen Kündigungsgründen vor Ablauf der ausgemachten Frist gekündigt werden. Diese sind:
- Nichtbenützung der Wohnung
- Tod des/der Hauptmieters/Hauptmieterin
- Untervermietung gegen ein übermäßiges Entgelt
- Gänzliche Untervermietung
- Nichtbezahlung der Miete (ab einem Rückstand von 8 Tagen)

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