ÖH Aktiv

Deine Chance, etwas zu bewegen!

Es gibt viele Möglichkeiten, bei der ÖH aktiv zu werden. Du kannst in einem der Referate mithelfen oder dich als Studienvertreter_in aufstellen lassen. Die Tätigkeiten sind grundsätzlich ehrenamtlich, aber wir können dir für deine Arbeit eine kleine Aufwandsentschädigung zahlen. Das Wichtigste an der ÖH-Arbeit ist aber, was du für dich selbst mitnimmst.

Du lernst viele interessante Menschen kennen und wirst Teil einer Gemeinschaft, die ein starkes „Wir-Gefühl“ lebt. Du lernst Gremienarbeit an der Universität kennen und kannst dich mit Professor_innen vernetzen, um direkten Einfluss auf Vorgänge an der Universität Klagenfurt zu nehmen.

Werde Teil des ÖH Teams und lass uns gemeinsam etwas bewegen!

Warum bei der ÖH aktiv werden?

  • Du gestaltest das Geschehen an der Universität Klagenfurt aktiv mit.
  • Du setzt Projekte und Veranstaltungen nach deinen Interessen um.
  • Du verbesserst die Studienbedingungen an der Universität Klagenfurt.
  • Du nimmst an Entscheidungsprozessen der Universität Klagenfurt teil.
  • Du sammelst vielfältige Praxiserfahrungen, die deinen Lebenslauf bereichern.

Welche Vorteile bietet die Mitarbeit bei der ÖH?

  • Eigenes Budget für die Durchführung deiner Projekte.
  • Weiterbildungsmöglichkeiten und Schulungen der ÖH.
  • Vernetzung mit anderen Referaten und der Bundesvertretung.
  • Anrechnung der ÖH-Tätigkeit für „Freie Wahlfächer“.
  • Teilweise Anrechnung der ÖH-Tätigkeit für dein Praktikum im Studium.
  • Nutzung der ÖH-Infrastruktur (z.B. Büro, Kopierkarte).
  • Verlängerung der Studienbeihilfe (sofern du die ÖH-Tätigkeit in vollen Semestern ausgeübt hast).
  • Refundierung von Studiengebühren (sofern du mehrere Semester bei der ÖH tätig warst). Informiere dich dazu unter oeh.sekretariat@aau.at

Du willst für die ÖH aktiv werden?

Dann schreib uns ein Mail an oeh.sekretariat@aau.at oder komm vorbei und informiere dich. Wir freuen uns auf dich! PSST: Schau dir auch gerne unsere aktuellen Ausschreibungen an.

Gesetzliche Grundlagen: Die Tätigkeiten von Referent_innen und Sachbearbeiter_innen der ÖH sind im Hochschüler_innenschaftsgesetz (HSG14) geregelt.